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Bundesregierung zur aufenthaltsrechtlichen Situation afghanischer Flüchtlinge in Deutschland
Am 18. September 2014 hat die Bundesregierung darüber hinaus eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT-Drucksachen 18/2565 und 18/2464) beantwortet. Hier geht es um die „Aufenthaltsrechtliche Situation von afghanischen Flüchtlingen in Deutschland“. Einer der Auslöser für die Anfrage war der regelmäßig wiederkehrende Tagesordnungspunkt bei der Innenministerkonferenz „Rückführung nach Afghanistan“. Erwartet worden war von der letzten Innenministerkonferenz im Juni zum wiederholten Mal ein klarer Abschiebungsstopp. Stattdessen bat die IMK die Bundesregierung darum, einen Bericht mit detaillierten Angaben zu unterschiedlichen in Frage kommenden Gruppen vorzulegen. Die bisherige Linie wurde bekräftigt: Abschiebungen sollen nur nach umfassender Einzelfallprüfung vorgenommen werden. Tatsächlich befinden sich tausende Schutzsuchende aus Afghanistan im Lande, die im Asylverfahren gescheitert sind und über denen das Damokles-Schwert der Abschiebung schwebt. Dennoch sind in den letzten Jahren kaum Menschen nach Afghanistan abgeschoben worden. Rheinland-Pfalz hat inzwischen einen Abschiebungsstopp verhängt, der zu seiner Verlängerung das Einvernehmen des BMI erfordert. Hierzu will sich die Bundesregierung in der Beantwortung der Anfrage nicht im Einzelnen äußern. Die Antwort auf Frage 5 beinhaltet eine umfassende Darstellung der aufenthaltsrechtlichen Situation der in Deutschland lebenden afghanischen Staatsangehörigen. Zum 30. Juni 2014 waren im Ausländerzentralregister 4.160 ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige erfasst. Etwa jede/r Vierte war minderjährig. Die Zahl der Fälle, in denen in den letzten Jahren die Asyl- oder Flüchtlingsanerkennung widerrufen worden ist, zeigt einen stark rückläufigen Trend. Hier immerhin spiegelt sich die verschlechterte Situation in Afghanistan.