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Bundesregierung zur Asylstatistik des zweiten Quartals 2014
Die Bundesregierung hat am 3. September 2014 eine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur ergänzenden Information zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2014 beantwortet (BT-Drucksachen 18/2161 und 18/2471). Die Schutzquote lag mit fast 30 Prozent im zweiten Quartal 2014 so hoch wie seit langem nicht mehr. Lässt man die sogenannten formellen Entscheidungen außer Acht, in denen es zu keiner inhaltlichen Entscheidung pro oder contra Schutz gekommen ist, dann liegt die bereinigte Schutzquote bei 46,4 Prozent. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass mindestens jeder zweite Asylsuchende, über dessen Asylgesuch in Deutschland inhaltlich entschieden wird, auf absehbare Zeit in Deutschland bleiben darf. Hinzu kommen gerichtliche Anerkennungen. Die Dauer der Asylverfahren hingegen ist auf 6,9 Monate angestiegen. Die Quote der tatsächlich auf der Basis der Dublin-III-Verordnung durchgeführten Überstellungen in andere EU-Mitgliedstaaten betrug im ersten Halbjahr 2014 lediglich 7 Prozent. Der Anteil der negativen Asylentscheidungen, bei denen auf „offensichtlich unbegründet“ entschieden wird, liegt mit 70,3 Prozent der negativen Entscheidungen hoch – ein Indiz dafür, dass das Bundesamt hier nach politischer Vorgabe eine scharfe Klinge führt und Grauzonen kaum kennt. Die allgemeine Offensichtlich-Unbegründet-Quote von 70,3 Prozent wird getoppt von Serbien. Hier werden 89 Prozent aller Fälle als offensichtlich unbegründet entschieden.