Fachnewsletter
Bundesregierung zur aktuellen Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien
Die Bundesregierung hat drei Kleine Anfragen der grünen Bundestagsfraktion zur aktuellen Menschenrechtslage in Algerien, Marokko und Tunesien beantwortet (BT-Drucksachen 18/8192, 18/8193, 18/8194). Die Fraktion sieht sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Maghreb-Staaten nicht sicher sind, so die Grünen-Bundestagsabgeordnete Luise Amtsberg. Die Bundesregierung kann in der Beantwortung nicht umhin zuzugestehen, dass in allen drei Staaten Homosexuelle verurteilt werden, weil sie ihre sexuelle Orientierung offen ausleben, so auch in Marokko. Die öffentliche Ausübung der Religionsfreiheit für Nichtmuslime ist in Marokko oftmals verboten. Allein 2015 wurde in Marokko neun Mal die Todesstrafe verhängt, in Tunesien hat sie für neue Straftatbestände erst 2015 eingeführt. In Algerien werden Journalisten, Oppositionelle, Gewerkschafter und Menschenrechtsaktivisten eingeschüchtert und verurteilt.