Fachnewsletter
Bundesregierung zum Thema Klimawandel und Migration
Die Bundesregierung hat am 29. Juli 2011 eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zu „Klimawandel und Migration“ behandelt (BT-Drucksachen 17/6518 und 17/6737). Die Problembeschreibung ist überraschend differenziert, so z.B. die Darstellung der derzeitigen Rechtslage für potentiell Betroffene von klimabedingter Migration. Der Bundesregierung ist zuzustimmen hinsichtlich der Feststellung, dass nicht von einer einfachen Ursache-Wirkungs-Kette ausgegangen werden kann. Die Bundesregierung ist sich bewusst, so hieß es, dass das geltende Völkerrecht eine Vielzahl staatlicher Verpflichtungen bereithält, die für die Bewältigung von klimainduzierter Migration herangezogen werden könnten. Diese seien jedoch in den verschiedenen Bereichen des Völkerrechts zerstreut und regelmäßig auch mit einem anderen Zweck als der Erfassung der Klimamigration erlassen worden. Es bedürfe deshalb eines Dialogs über einzelne Aspekte und Regelungslücken im Völkerrecht, die in Ergänzung zu bestehenden Schutznormen Standards in dem Umgang mit klimabedingter Migration festlegen.
In der Antwort auf Frage 17 stellt die Bundesregierung dar, welche Mittel aktuell aus dem Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung für Bereiche zur Verfügung gestellt werden, die möglicherweise klimarelevant sind. Angesichts der Multikausalität von klimainduzierter Migration sei eine weitere Aufschlüsselung dieser Beträge in dieser Richtung nicht möglich.
Große Stücke hält die Bundesregierung auf den Mittelmeersolarplan (MSP), der die Rahmenbedingungen für eine dauerhafte Kooperation mit den Ländern Nordafrikas im Bereich der erneuerbaren Energien legen soll. Das Desertec-Großprojekt wird offenbar als die eierlegende Wollmilchsau der Kooperation mit Nordafrika gesehen. Dass dies zur Stabilisierung der Länder Nordafrikas und mittelbar zur Reduzierung der Migration aus Nordafrika und Europa beitragen könne, muss man einstweilen mit einem Fragezeichen versehen. Angesichts des Wandels in Nordafrika ist es jedoch spätestens jetzt an der Zeit, sich mit den Rahmenbedingungen des Projekts und den Interessenlagen der Bevölkerung der nordafrikanischen Staaten zu beschäftigen.