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Bundesregierung zum EU-Türkei-Abkommen
Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zum EU-Türkei-Abkommen am 24.5.2016 beantwortet (BT-Drucksachen 18/8205, 18/8542). Die Grundüberzeugung der Bundesregierung, die davon ausgeht, dass die Türkei zu ihren Zusagen steht, dass in die Türkei Abgeschobene im Einklang mit national- und völkerrechtlichen Standards behandelt werden, ist unerschütterlich – auch nicht durch gegenteilige Erfahrungen in der Praxis. Was sonst noch so an Menschenrechtsverletzungen erfragt wird, kann die Bundesregierung nach dem üblichen Vorgehen nicht verifizieren. Fluchtursachenbekämpfung ist eines der aktuellen Lieblingswörter der Bundesregierung, die selbst die Errichtung von besonderen Zonen auf syrischem Territorium in der Nähe der türkischen Grenze als einen Beitrag hierfür darstellt. Die Bundesregierung sympathisiert mit der türkischen Idee, sich eines Teils der Flüchtlinge entledigen zu wollen bzw. potentielle Flüchtlinge gar nicht aus solchen Zonen heraus zu lassen. Die Bundesregierung hält die Türkei für einen sicheren Drittstaat, auch für einen sicheren Herkunftsstaat, plant aber zumindest aktuell nicht, die Türkei per Gesetzesänderung als sicheren Herkunftsstaat im Sinne des deutschen Asylrechts einzustufen. Wohlgemerkt: Ein Staat, in dem sich eine autoritäre Regierung der politischen Opposition im Parlament entledigt, in dem die Arbeitsbedingungen von Journalisten jeden Tag schwieriger und gefährlicher werden, in dem in einem erheblichen Teil des Landes im Südosten Krieg herrscht. Genaues wissen zu wollen, ist an vielen Stellen nicht die Sache der Bundesregierung. Welche Staatsangehörigkeit die bislang im Rahmen des EU-Türkei-Deals abgeschobenen Personen hatten, ist ihr nicht bekannt.