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Bundesregierung zu Problemen beim Familiennachzug
Die Bundesregierung hat am 28.7.2016 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT-Drucksachen 18/8957, 18/9303) „Probleme beim Familiennachzug von Flüchtlingen in Griechenland und zu subsidiär Schutzberechtigten“ beantwortet. Die Bundesregierung erklärt unter anderem, sie bekenne sich weiter zur Verpflichtung zur Aufnahme von 27.500 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland im Rahmen einer EU-Umsiedlungsaktion. Bei aus beiden Staaten insgesamt 57 aufgenommenen Personen handele es sich dabei um erste Pilotverfahren. Makaber: Diese Maßnahmen zur Entlastung von Italien und Griechenland sollen im größeren Stil erst nach der Etablierung des Resettlement-Verfahrens aus der Türkei anlaufen. Ergo: Türkei-Deal vor Solidarität mit den Mitgliedsstaaten. Die Anfragebeantwortung weist weiter aus, dass der Anteil aus syrischen Asylantragstellern lediglich noch gewährten subsidiären Schutzes deutlich gestiegen ist. Bereits im ersten Monat nach Inkrafttreten des Asylpaketes II betrug er 42,8%. Es wird von Seiten der Bundesregierung behauptet, dass bei syrischen Asylsuchenden seit Wiederaufnahme der persönlichen Anhörung vermehrt ein Bürgerkriegsschicksal, nicht jedoch ein individuelles Verfolgungsschicksal, vorliege. Glaubhaft ist das nicht. Vielmehr offenbart sich ein Zusammenhang zwischen der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs durch das Asylpaket II und der verstärkten Nutzung des subsidiären Schutzes, also der Schutzform, die von der Aussetzung des Nachzuges betroffen ist. Hatte nicht die SPD im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen, dass der Ausschluss von Familiennachzug nur wenige Personen betreffe und gemeint, syrische Flüchtlinge sollten gar nicht betroffen sein? Befragt nach einer Erklärung für den hohen Anteil subsidiären Schutzes vor dem Hintergrund der Rechtsprechung und von Einschätzungen des UNHCR schwadroniert die Bundesregierung von einer individuellen Bewertung der Einzelfälle. Man orientiere sich in einer Gesamtschau an der einschlägigen Rechtsprechung. Erste Entscheidungen der Gerichte aber stützen die Auffassung der Bundesregierung keineswegs.