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Bundesregierung zu Problemen bei Asylverfahren in Griechenland und im Rahmen von Frontex-Missionen
Die Bundesregierung hat am 25.7.2016 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke beantwortet (BT-Drucksachen 18/9148, 18/9283). Dabei geht es um „Aktuelle Probleme und Defizite bei Asylverfahren in Griechenland und im Rahmen von Frontex-Missionen“. Im Unterschied zu den Problemmeldungen, die etwa PRO ASYL ständig erreichen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Überschreitungen der zulässigen Unterbringungsdauer in den griechischen Hotspots vor. Man werde im Gegenteil vom griechischen Migrationsminister über kontinuierliche Verbesserungen informiert. Auch an anderen Stellen der Anfragebeantwortung finden sich lediglich Hinweise auf Überschreitung der Aufnahmekapazität auf den griechischen Inseln. Zur Versorgungsfrage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Sie erhofft sich allerdings eine beschleunigte Durchführung der Verfahren, um die Überfüllung der Hotspots zu verhindern. Interessant, welche Tätigkeitsbezeichnungen es inzwischen im Bereich der deutsch-griechischen und indirekt türkischen Kooperation gibt. Da ist von Asylum Officials, Judicial Officials, Readmission Experts und Escort Officers die Rede, was sich nach Angaben der Bundesregierung an den jeweiligen Aufgabenprofilen von EASO und Frontex orientiert. Befragt danach, wie die Bundesregierung die Glaubwürdigkeit der Berichte von NGOs über die Erschießung von Flüchtlingen an der türkischen Grenze im Juni bewertet – im Kontext der Diskussion über die Türkei als sicherer Drittstaat – antwortet die Bundesregierung, man habe die Berichte zum Anlass genommen, den Vorgang gegenüber der türkischen Regierung anzusprechen. Man habe die Botschaft in Ankara personell verstärkt, damit durch Besuche in der Region und durch Gespräche mit Verantwortlichen sowie mit Vertretern der Zivilgesellschaft die Situation an der türkisch-syrischen Grenze verfolgt werden könne. Für ganz unproblematisch hält die Bundesregierung die Absicht, dass im Rahmen der EUNAVFOR-MED-Mission der libysche Grenzschutz bzw. die libysche Küstenwache verstärkt und verbessert werden sollen, um die Flucht von Schutzsuchenden nach Europa zu verhindern, wie dies der Bundesaußenminister gesagt hatte. Ungeachtet der kriegerischen Auseinandersetzungen in Libyen und des Bestehens konkurrierender Staatlichkeiten, sieht die Bundesregierung hier kein Problem. Darüber hinaus sei die deutsche Beteiligung an der Mission „eingebettet in einen umfassenden Ansatz, der das Ziel hat, den Aufbau selbsttragender staatlicher Strukturen in Libyen, die zu Befriedung und Stabilisierung beitragen, zu befördern.“ Dazu gehörten auch zivile Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen der Menschen in Libyen, Beratung und Finanzierung, Versöhnungs- und Mediationsinitiativen „auch mit Blick auf die prekäre Lage von Flüchtlingen und Migranten“, was auch mit diesem Zusammenhang immer gemeint sein sollte. Ganz vollmundig wird behauptet, die Mission sei Teil einer europäischen Gesamtstrategie, die neben der Bekämpfung der Schleusernetzwerke auch die strukturellen Ursachen in den Herkunfts- und Transitländern von Flucht- und irregulären Migrationsbewegungen um das Mittelmeer in den Blick nehme.