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Bundesregierung zu medizinischen Abschiebungshindernissen
Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion im Bundestag zum Thema „Aussagen des Bundesministers des Innern zu medizinischen Abschiebungshindernissen“ beantwortet (BT-Drucksachen 18/9380, 18/9603). Die Bundesregierung hatte unbelegte Zahlen zu angeblich falschen Attesten bzw. Gefälligkeitsattesten im Zusammenhang mit Abschiebungen in die Welt gesetzt. Bundesinnenminister de Maizière sprach von 70 Prozent der männlichen unter 40-jährigen Flüchtlinge, die mit solchen Attesten ihre Abschiebung verhindert hätten. Er dürfte wohl damals schon gewusst haben, dass die Angaben nicht stimmen, versuchte aber in einer Aktuellen Stunde im Bundestag erneut mit unseriösen Zahlen zu punkten, indem er behauptete, eine Evaluierung in Nordrhein-Westfalen habe ergeben, dass 70 Prozent aller Ausreisepflichtigen psychische Erkrankungen als Vollzugshindernis geltend gemacht hätten. Bezogen auf die Gesamtheit aller Ausreisepflichtigen ist dies schlicht falsch. Wichtig für alle Praktiker sind die Antworten der Bundesregierung auf die Fragen 19 bis 23.