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Bundesregierung zu Grenzkontrollen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen der Bundespolizei bei UMF
Die Bundesregierung hat am 15.9.2016 eine Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsfraktion zu „Grenzkontrollen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen durch die Bundespolizei bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF)“ (BT-Drucksachen 18/9492, 18/9634) beantwortet. Aus der Antwort schließt die anfragende Bundestagsfraktion, dass die Bundesregierung keine Übersicht über die konkrete Umgangsweise der Bundespolizei mit unbegleiteten Minderjährigen hat. Da unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ohne gesetzlichen Vertreter kein wirksames Asylgesuch stellen könnten, sei eine Beteiligung von Jugendämtern zwingend. Derzeit würden Jugendämter gar nicht eingeschaltet und minderjährige zurückgewiesen, eben weil von ihnen kein Schutzersuchen gestellt worden sei. Dies habe im ersten Quartal 2016 immerhin 309 unbegleitete Minderjährige betroffen. Gefordert wird: Die Jugendämter müssten bei minderjährigen Flüchtlingen immer beteiligt werden, wenn eine Entscheidung über eine Zurückweisung anstehe. Dies gelte insbesondere dann, wenn Zweifel über das Alter auftauchten.