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Bundesregierung zu aktuellen asylpolitischen Fragen in Bezug auf die Türkei
Eine Entscheidung, ob die Türkei EU-weit als sicherer Herkunftsstaat eingestuft wird, gibt es noch nicht. Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT-Drucksachen 18/9339, 18/9506). Die Europäische Kommission habe im September 2015 einen Vorschlag einer solchen Liste sicherer Herkunftsstaaten vorgelegt, auf der auch die Türkei gestanden habe. Jetzt will man erst einmal ein Gutachten des Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) einholen. Die absurde Idee, die Türkei nach der Entwicklung der letzten Monate dennoch irgendwie als sicheren Herkunftsstaat listen zu wollen, ist zumindest noch nicht ganz tot. Die Bundesregierung werde in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern und den EU-Institutionen über die weitere Haltung zur Einbeziehung der Türkei entscheiden. Abgesehen von der möglichen Listung dubioser Staaten aller Art, autokratische und menschenverletzende Regime und Regierungen, ist auch zu befürchten, dass der Erstellungsprozess einer gemeinsamen Liste sicherer Herkunftsstaaten darauf hinaus laufen könnte, dass die EU-Staaten je nach eigener Interessenlage „ihre“ Staaten auf die Liste praktizieren wollen, die dann vermutlich ins Unendliche wachsen dürfte. Unter deutschen Politikern ist ein beliebtes Gesellschaftsspiel, mal diesen, mal jenen Staat in die Debatte zu werfen, der unbedingt als sicher gelistet werden sollte.