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Bundesregierung zu Abschiebungen im ersten Halbjahr 2016
Die Bundesregierung hat am 8.8.2016 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke „Abschiebungen im ersten Halbjahr 2016“ beantwortet (BT-Drucksachen 18/9173, 18/9360). Im ersten Halbjahr 2016 wurden 27.648 Personen an der Einreise gehindert bzw. zwangsweise außer Landes gebracht. 13.111 Personen wurden auf dem Luftweg abgeschoben. Wichtig: Im Asylverfahren abgelehnte Asylsuchende stellen nur eine Teilmenge des Gesamtgeschehens dar. Deshalb listet die Bundesregierung in der Antwort auch unter den Zielstaaten eine ganze Reihe von EU-Staaten auf. Auf Platz 1 bis 3 der Liste der wichtigsten Zielstaaten von Abschiebungen im ersten Halbjahr 2016 stehen Albanien, Kosovo und Serbien. Zugenommen hat die Zahl der durch die EU koordinierten Sammelcharterflüge. 2.193 Personen wurden so im ersten Halbjahr 2016 transportiert, 1.327 im Gesamtjahr 2015. Nationale Sammelcharter: 5.776 Personen bislang 2016 gegenüber 8.849 in 2015. Abgebrochen wurde die Abschiebung von 121 Personen wegen Widerstandshandlungen, von 29 aus medizinischen Gründen, 67, weil sich das Flugpersonal geweigert hatte, die Personen zu transportieren. In 9 Fällen weigerten sich die Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen.
Die mediale Rezeption dieser Fakten ist verwirrend. Da werden Abbrüche mit Widerstandshandlungen in eins gesetzt. Teilweise wurde wohl auch nicht verstanden, dass es bei dieser statistischen Erfassung lediglich um die Situation im direkten Vorfeld der Abschiebung geht. Daraus erklärt sich die relativ geringe Zahl der verweigerten Aufnahmen durch Zielstaaten. Natürlich ist die verweigerte Aufnahme in solchen Fällen bzw. die Nichtausstellung von Reisedokumenten insgesamt von wesentlich größerer Bedeutung im Abschiebungsgeschehen.
Der unvermeidliche Herr Sarrazin hat sich in einem Gastbeitrag mit der FAZ am 21.8.2016 dazu geäußert, wie man solche Widerstände bricht, nämlich per Kampfeinsatz: „Verweigert ein Herkunftsland die Aufnahme, so werden die Betreffenden gleichwohl grundsätzlich dorthin verbracht, notfalls unter militärischem Schutz“. Das muss man sich wohl so vorstellen: Die Bundeswehr hätte die Begleitbeamten der Bundespolizei zu sichern und die Rücknahme der Staatsangehörigen Zielstaats militärisch zu erzwingen.