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Bundesregierung liefert ergänzende Informationen zur Asylstatistik
Auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hin hat die Bundesregierung „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das zweite Quartal 2011“ am 18. August 2011 geliefert (BT-Drucksachen 17/6753 und 17/6810). Die Antwort enthält u.a. die aktuellsten Angaben zur durchschnittlichen Verfahrensdauer bis zur behördlichen bzw. bis zur rechtskräftigen Entscheidung eines Gerichtes, aufgeschlüsselt nach einzelnen Herkunftsstaaten. Die Angaben zu den Gesamtschutzquoten sind vor dem Hintergrund quartalsmäßiger Erfassung nur begrenzt verwendbar, denn sie können sich durch Effekte wie z.B. die kurzfristige Priorisierung bestimmter Herkunftsstaaten und Fallkonstellationen ändern. Auffällig ist die extrem hohe Quote der eingeleiteten Widerrufsprüfverfahren, bei denen schließlich kein Widerruf / keine Rücknahme erfolgte (95,6%). Widerrufsverfahren sind im Wesentlichen bürokratische Selbstläufer mit dünnen Ergebnissen – gesetzlich verordnete Beschäftigungstherapie. Gefragt nach der Rechtfertigung einer hohen Zahl von Widerrufen bei türkischen Schutzberechtigten, die nur in 18% der Fälle von Gerichten bestätigt werden, begründet die Bundesregierung trotzig die Weiterführung der Praxis: „Die Erfolgsquote vor Gericht ist nicht allein ausschlaggebend für eine Entscheidungspraxis, zumal die Entscheidungspraxis der Gerichte nicht einheitlich ist.“ In der Antwort auf die Frage 6) findet sich die tabellarische Übersicht zu den Asylanträgen Minderjähriger.