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Bundesregierung hält an fragwürdigen Kostenbescheiden für Flüchtlinge fest
„Noch kein Fuß in Deutschland, schon in der Schuldenfalle“ überschrieb PRO ASYL eine Presseerklärung vom 29. Februar 2012. Im Hintergrund: die Bundespolizei zieht von Asylsuchenden die Kosten für ihren Aufenthalt im Flughafengewahrsam und der Zurückweisungshaft bis zur Abschiebung ein. Die Forderung wird auch aufrechterhalten, wenn die Betroffenen später einreisen dürfen und einen regulären Status erhalten. Jetzt hat die Bundesregierung eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag beantwortet (BT-Drucksache 17/9540). „Kostenbescheide der Bundespolizei an Asylsuchende, anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge“ seien bezüglich des Handelns der Bundespolizei nicht zu beanstanden, so die Bundesregierung. Die in der Pressemitteilung von PRO ASYL beschriebenen Verfahren entsprächen der Rechtslage. Für änderungsbedürftig hält die Bundesregierung diese für die soziale Integration der Betroffenen extrem problematische Regelung nicht. Als habe man keine Regierungsverantwortung wird referiert: „Für das Entstehen der Kostenpflicht genügt es, dass mit der getroffenen ausländerrechtlichen Maßnahme das Ziel verfolgt wird, eine Zurückweisung zu verwirklichen. Ein tatsächlicher Vollzug muss nicht erfolgt sein. Sollte später durch eine zuständige Inlandsbehörde ein Aufenthaltstitel erteilt werden, hat dies rückwirkend keinen Einfluss auf die von der Bundespolizei getroffene Einreiseverweigerung und die daraus getroffenen Vorbereitungsmaßnahmen. Aufgrund dessen gefertigte, bestandskräftige Bescheide haben weiterhin Geltung.“ In einer Pressemitteilung vom 25. Mai 2012 hat die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Praxis als widersinnig kritisiert. Nach dieser Logik gelte hier nicht das Abschottungsregime als Kostenverursacher, sondern die schutzbedürftigen Menschen.