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Bundesregierung beschließt Ankunftsnachweis
Das Bundeskabinett hat am 9.12.2015 einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken beschlossen. Er sei ein weiterer Schritt, um die ankommenden Personen schnell und identitätssichernd zu registrieren. Die bei der Registrierung erfassten Informationen sollen den berechtigten öffentlichen Stellen im Rahmen der erforderlichen Aufgabenerfüllung „medienbruchfrei“ zur Verfügung gestellt werden. Künftig gibt es einen sogenannten Ankunftsnachweis als fälschungssichere Bescheinigung. Dagegen kann man sicher wenig einwenden. Schwieriger wird es aber, wenn insbesondere das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Aufnahmeeinrichtungen, die Ausländerbehörden, die Asylbewerberleistungsbehörden, die Sicherheitsbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuche zuständigen Stellen sowie die Meldebehörden nicht nur die Befugnis zum Datenabruf aus dem entstehenden Register haben, sondern zusätzlich auch Befugnisse zur Übermittlung und Aktualisierung von Daten. Da werden die Datenschutzexperten sicher noch einmal draufschauen. Und entgegen aller Erwartungen: Die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende (BüMa) fällt nicht weg. Eher mehr als weniger Bürokratie.