Das Bun­des­ka­bi­nett hat am 9.12.2015 einen Gesetz­ent­wurf zur Ver­bes­se­rung der Regis­trie­rung und des Daten­aus­tau­sches zu auf­ent­halts- und asyl­recht­li­chen Zwe­cken beschlos­sen. Er sei ein wei­te­rer Schritt, um die ankom­men­den Per­so­nen schnell und iden­ti­täts­si­chernd zu regis­trie­ren. Die bei der Regis­trie­rung erfass­ten Infor­ma­tio­nen sol­len den berech­tig­ten öffent­li­chen Stel­len im Rah­men der erfor­der­li­chen Auf­ga­ben­er­fül­lung „medi­en­bruch­frei“ zur Ver­fü­gung gestellt wer­den. Künf­tig gibt es einen soge­nann­ten Ankunfts­nach­weis als fäl­schungs­si­che­re Beschei­ni­gung. Dage­gen kann man sicher wenig ein­wen­den. Schwie­ri­ger wird es aber, wenn ins­be­son­de­re das Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge, die Auf­nah­me­ein­rich­tun­gen, die Aus­län­der­be­hör­den, die Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­be­hör­den, die Sicher­heits­be­hör­den, die Bun­des­agen­tur für Arbeit, die für die Durch­füh­rung der Grund­si­che­rung für Arbeits­su­che zustän­di­gen Stel­len sowie die Mel­de­be­hör­den nicht nur die Befug­nis zum Daten­ab­ruf aus dem ent­ste­hen­den Regis­ter haben, son­dern zusätz­lich auch Befug­nis­se zur Über­mitt­lung und Aktua­li­sie­rung von Daten. Da wer­den die Daten­schutz­ex­per­ten sicher noch ein­mal drauf­schau­en. Und ent­ge­gen aller Erwar­tun­gen: Die Beschei­ni­gung über die Mel­dung als Asyl­su­chen­de (BüMa) fällt nicht weg. Eher mehr als weni­ger Bürokratie.

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