Bun­des­re­gie­rung: Ärz­te ver­hin­dern Abschie­bun­gen“, so eine Über­schrift zu einem Arti­kel in der FAZ am 22.9.2016. Es gebe zahl­rei­che Ein­zel­fäl­le, in denen die Rück­füh­rung tat­säch­lich bedenk­lich sei, kon­sta­tiert die FAZ, steht dann aller­dings, wie vie­le ande­re, rela­tiv rat­los vor der Zahl von fast 550.000 irgend­wann ein­mal rechts­kräf­tig abge­lehn­ten Asyl­su­chen­den in Deutsch­land, von denen die gro­ße Mehr­heit ein unbe­fris­te­tes oder befris­te­tes Auf­ent­halts­recht erhal­ten hat. Die Zahl ist auf­ge­lau­fen inner­halb von meh­re­ren Jahr­zehn­ten. War­um und unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen die noch im Lan­de befind­li­chen – vie­le dürf­ten weg sein – ihren Auf­ent­halts­ti­tel erhal­ten haben, bleibt eines der berühm­ten Dun­kel­fel­der der Statistik.

Alle Beiträge von Fachpolitischer Newsletter N° 229 ansehen