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Bundesregierung beantwortet kleine Anfrage zu Pushbacks an den EU-Außengrenzen
Am 7. Oktober 2013 hat die Bundesregierung eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke (BT-Drucksache 17/14773 und 17/14817) beantwortet. Es geht um die „Praxis der Zurückweisungen an den EU-Außengrenzen Griechenlands und Bulgariens ohne formale Verfahren“. Die Fragesteller bezogen sich auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen zu Pushbacks an den griechischen Außengrenzen in Richtung Türkei. Zu Griechenland sind der Bundesregierung immerhin noch Medienberichte sowie der in der Anfrage genannte Bericht von Amnesty International bekannt. Mit eigenen Erkenntnissen hapert es jedoch weitgehend. Zu Bulgarien weiß sie gleich gar nichts. Die Bundesregierung springt Frontex bei, indem sie auf die Frage, wie sie es bewerte, dass verstärkt syrische Flüchtlinge durch die Abschottung der EU-Landaußengrenzen zur Türkei auf gefährlichere Fluchtrouten verwiesen sind, mit einer Tätigkeitsbeschreibung von Frontex reagiert, die mit der Realität wenig gemein hat: „Die operativen und zum Teil durch die EU-Agentur Frontex koordinierten grenzpolizeilichen Maßnahmen an den EU-Außengrenzen dienen gerade nicht der Abschottung. Bezüglich der Migranten sollen die Maßnahmen eine geordnete Registrierung und Erstaufnahme sowie die Identifizierung schutzbedürftiger Personen gewährleisten. (…) Darüber hinaus gehen die maritimen grenzpolizeilichen Maßnahmen sehr häufig mit Maßnahmen der Seenotrettung einher.“ Grenzzäune am Evros oder sonst wo dienen also einer geordneten Registrierung und Erstaufnahme sowie der Identifizierung schutzbedürftiger Personen. Und die Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR inklusive Mauer wären wohl demgemäß irgendwie auch humanitären Zwecken gewidmet gewesen?