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Bundesregierung beantwortet Fragen zur Lage syrischer Flüchtlinge in Deutschland
Die Bundesregierung hat am 14. Februar 2013 eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur „Lage syrischer Flüchtlinge und Migrantinnen und Migranten in Deutschland“ beantwortet (BT-Drucksache 17/12177 und 17/12331). Die Bundesregierung verweist in der Antwort insbesondere auf ihren finanziellen Beitrag zur Unterstützung von Flüchtlingen in den Erstaufnahmestaaten. Darüber hinaus habe sie als Reaktion auf den Aufruf des UNHCR zur Aufnahme besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge sich bereiterklärt, 200 der 500 nichtsyrischen Flüchtlinge, die aus dem Lande geflohen sind, im Rahmen des diesjährigen Resettlement-Programms aufzunehmen. Darüber hinaus zeigt sich die Bundesregierung wie seit Beginn des Konfliktes unwillig, weitere Schritte zu gehen. Das Resettlement etwa sei kein Instrument, weil es der langfristigen Umsiedlung von anerkannten Flüchtlingen diene. Die meisten syrischen Flüchtlinge hätten jedoch die Hoffnung, kurz- oder mittelfristig nach Syrien zurückkehren zu können, behauptet die Bundesregierung, als ziehe sich der Konflikt nicht seit etwa zwei Jahren hin. Dass es immer noch syrischen Flüchtlingen gelingt, auf gefährlichen Wegen auch nach Deutschland zu gelangen und hier einen Asylantrag zu stellen, wertet die Bundesregierung als Beitrag Deutschlands, denn die syrischen Asylantragsteller erhielten doch zumindest subsidiären Schutz. Die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, Angehörigen von in Deutschland lebenden syrischen Staatsangehörigen den Nachzug zu ermöglichen und welche Ermessensspielräume es für humanitäre Handhabung etwa des Visumsverfahrens gibt, beantwortet die Bundesregierung mit dem dogmatischen Hinweis, dass sich der Familiennachzug nach den einschlägigen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes richtet. Im Regelfall ist nur die Kernfamilie begünstigt. Sonstige Familienangehörige können nur „zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte“ zum Nachzug zugelassen werden. Eine solche außergewöhnliche Härte bemesse sich allerdings nach den allgemeinen Lebensumständen in Syrien, sondern an familienspezifischen Kriterien. Kurz gefasst: Die Bundesregierung reagiert, als herrsche Frieden und man könne alle bürokratischen Prozeduren einfach weiter fahren. Auf die Frage nach weiteren rechtlichen Möglichkeiten, Erleichterungen im Visumsverfahren für syrische Staatsangehörige zu schaffen (Frage 23) verweist die Bundesregierung einzig darauf, dass syrische Ehegatten bis auf weiteres auch ohne den Nachweis einfacher Deutschkenntnisse ein Visum erhalten können. Sie müssen sich dann allerdings aus dem Krisengebiet heraus bereits verbindlich für einen Sprachkurs in Deutschland angemeldet und die übrigen Voraussetzungen für den Ehegattennachzug erfüllt haben. Einige andere Informationen finden sich am Rande die Ablehnungsquoten bei Visaanträgen syrischer Staatsangehöriger sind bei vielen deutschen Auslandsvertretungen vom Jahre 2011 zum Jahr 2012 drastisch zurückgegangen. Den meisten Abgelehnten wird wohl zur Last gelegt, dass ihre Rückkehrabsicht nach Syrien nicht glaubhaft gemacht sei. Zum Stand der Harmonisierung im EU-Asylsystem geben Zahlen aus den Antworten auf die Fragen 15 und 19 Auskunft. Die Schutzquote für syrische Asylsuchende liegt in Deutschland bei 96 Prozent, in Griechenland nur bei 6,1 Prozent. Und: Es gibt in Deutschland noch über 1400 nur geduldete syrische Staatsangehörige, obwohl selbst die Bundesregierung inzwischen erklärt, dass die Voraussetzungen für die Erteilung humanitärer Aufenthaltserlaubnisse bei syrischen Staatsangehörigen gegeben sein dürften.