Fachnewsletter
Bundesregierung antwortet auf Anfrage zur Situation der subsaharischen Flüchtlinge in Libyen und Tunesien
Die Bundesregierung hat am 4. Oktober 2011 eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke zur „Situation der subsaharischen Flüchtlinge in Libyen und Tunesien“ beantwortet (BT-Drucksache 17/6991 und BT-Drucksache 17/7270). Die Antwort macht die Kontinuität der EU-Flüchtlingspolitik deutlich, die auch nach den politischen Veränderungen durch den arabischen Frühling weitermacht wie bisher – mit dem Versuch, die nordafrikanischen Staaten in die Migrationskontrolle, in Abschiebungspolitiken gegenüber Flüchtlingen und in das Outsourcing der flüchtlingsrechtlichen Verantwortlichkeit einzubinden. Bereits Ende Mai hatte die EU-Kommission die Durchführung eines regionalen Schutzprogramms in Nordafrika vorgeschlagen, mit dem Verwaltungskapazitäten vor Ort geschaffen werden sollen. Ebenfalls seit Mai hat der Exekutivdirektor der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX das Mandat, ein Arbeitsübereinkommen mit Tunesien zu verhandeln, das dem FRONTEX-Verwaltungsrat vorgelegt werden könnte. Tunesien, Marokko und Ägypten sollen künftig in Mobilitätspartnerschaften einbezogen werden, wobei unter diesem Stichwort in den vergangenen Jahren überwiegend heiße Luft als Gegenleistung für die Willfährigkeit nordafrikanischer Staaten bei der Abdrängung von Flüchtlingen versprochen wurde. Die extrem problematische Situation der in den nordafrikanischen Staaten gestrandeten Flüchtlinge aus subsaharischen Staaten sowie die Menschenrechtsverletzungen gegenüber Arbeitsmigranten in Libyen räumt die Bundesregierung ein, ohne adäquat auf die Probleme zu reagieren und etwa Resettlementplätze anzubieten. Von 5.300 registrierten Flüchtlingen in Tunesien und Libyen hat UNHCR etwa 2.400 für solche Neuansiedlungsprogramme in Drittstaaten vorgeschlagen. Die Zahl der Aufnahmezusagen ist bedrückend niedrig. Bislang sind weniger als 300 Aufnahmezusagen aus sieben EU-Staaten zustande gekommen.