Fachnewsletter
Bundesregierung äußert sich zur Debatte um Asylanträge aus Serbien und Mazedonien
Die Bundesregierung hat am 22. November 2012 eine Kleine Anfrage (BT-Drucksache 17/11417) der Bundestagsfraktion Die Linke zur „Debatte über den vermeintlichen Missbrauch des Asylrechts durch serbische und mazedonische Staatsangehörige“ beantwortet. Die Antwort der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/11628) enthält unter anderem differenzierte Angaben zur Entwicklung der Asylantragstellerzahlen aus Montenegro, Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien und Mazedonien sowie zur Geschlechts- und Altersstruktur der Asylsuchenden aus Serbien und Mazedonien. Ausführliche Auskunft wird auch gegeben zu den organisatorischen Maßnahmen, die im Rahmen der angeordneten Asylschnellverfahren für die Herkunftsländer Serbien und Mazedonien veranlasst wurden. Fast die Hälfte aller Asylsuchenden aus Serbien sind Kinder. Auch der Geschlechterproporz unter den Asylsuchenden scheint dafür zu sprechen, dass ganze Roma-Familien fliehen. Immerhin schließt die Bundesregierung nicht völlig aus, dass die Lebensverhältnisse der Roma ein Grund für den Anstieg der Asylgesuche aus den Herkunftsländern Serbien und Mazedonien sein können (Antwort auf Frage 9). Etwas vorsichtiger als zuvor der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge äußert sich die Bundesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Asylbewerberleistungsgesetz als mögliche Fluchtursache. Man habe niemals die Auffassung vertreten, dass dies der alleinige Grund für den Anstieg von Asylanträgen sei. Ausführlich aufgelistet sind in den Antworten zu den Fragen 16–21 die Maßnahmen der serbischen und mazedonischen Regierung gegen den angeblichen Missbrauch der Visafreiheit, die angeblich geplant und durchgeführt werden, ohne dass das Recht auf eine freie Ausreise verletzt wird. Keine Erklärungen gibt die Bundesregierung für die Tatsache, dass die Anerkennungsquote serbischer Asylsuchender in Deutschland bei null Prozent liegt, während sie EU-weit immerhin zwei Prozent beträgt. Die Bundesregierung verfügt über keine Erkenntnisse, die der Einstufung der von Serbien und Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten entgegenstehen würden und scheint hier offenbar auf eine Beschleunigung im Rechtsmittelverfahren zu hoffen. Bei sicheren Herkunftsländern wird im Regelfall automatisch auf „offensichtlich unbegründet“ entschieden, sodass die Klage keine aufschiebende Wirkung hat. Ob Debatte und Aufwand lohnen, ist eher unklar, wurden doch serbische Asylsuchende bereits in der Vergangenheit häufig als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Einen regelrechten Eiertanz stellt die Antwort auf Frage 46 dar. Der Bundesinnenminister hatte geäußert, Asylsuchende sollten künftig ausschließlich Sachleistungen erhalten. Dies findet sich in der Antwort so nicht. Offenbar aber will man künftig bei Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsländern Missbrauch unterstellen und ausschließlich Sachleistungen gewähren. Dass man dabei erneut vom Bundesverfassungsgericht kielgeholt wird, versucht man durch den Hinweis zu vermeiden, es gebe ja auch im Rahmen des SGB II und des SGB XII die Möglichkeit einer kompletten Bedarfsdeckung durch Sachleistungen. Somit würden auch keine spezifisch migrationspolitischen Zwecke verfolgt, sagt die Bundesregierung, und versucht damit die Menschenwürde entgegen dem Karlsruher Urteil damit erneut migrationspolitisch zu relativieren.