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Bundesregierung äußert sich zur Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte in Deutschland
Am 29. April 2014 hat die Bundesregierung eine kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksachen 18/1149, 18/1264) beantwortet. Das Thema „Aufnahme gefährdeter afghanischer Ortskräfte in Deutschland“. Die Bundesregierung nennt aktuelle Zahlen. Bislang habe man 766 Fälle geprüft, in denen afghanische Ortskräfte eine mögliche Gefährdung angezeigt und um Aufnahme in Deutschland gebeten hatten. Insgesamt 300 dieser Ortskräfte hätten eine Aufnahmezusage erhalten. 476 Personen seien als nicht individuell gefährdet eingestuft worden. Bislang sind 110 Ortskräfte mit 242 Familienangehörigen nach Deutschland eingereist. Zum 16. April 2014 befanden sich 200 Gefährdungsanzeigen von Ortskräften noch in Bearbeitung. Positiv zu werten ist die Klarstellung, dass auch ehemalige Ortskräfte deutscher Dienststellen in Afghanistan, die zum Zeitpunkt ihrer Antragstellung nicht mehr in einem Beschäftigungsverhältnis standen, von der Aufnahmeregelung profitieren können, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Dies war bis vor einiger Zeit erklärtermaßen nicht der Fall gewesen. Auch wer bei der Auflösung eines Arbeitsvertrages mit einer deutschen Dienststelle per Auflösungsvertrag eine Abfindung erhalten hat, verzichtet damit nicht auf das Aufnahmeverfahren. Problematisch ist nach Medienberichten die lange Dauer des Verfahrens, die einige der Gefährdeten zur Flucht auf eigene Faust gezwungen hat. Problematisch ist aus Sicht von PRO ASYL auch die große Zahl derer, die als nicht individuell gefährdet eingestuft werden. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Taliban bzw. „regierungsfeindliche Kräfte“, von denen sich die Dolmetscher in der Regel bedroht fühlen, es lediglich auf Personen in herausgehobener Funktion abgesehen hätten. PRO ASYL setzt sich seit Jahren für die Aufnahme dieser Personengruppe ein.