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Bundesinnenminister relativiert die Menschenwürde auch nach der Karlsruher Entscheidung
Kaum war das Urteil zur Verfassungswidrigkeit des AsylbLG gesprochen, beeilten sich viele zu versichern, wie sehr ihnen doch das Bundesverfassungsgericht aus der Seele gesprochen habe. Unter ihnen befand sich auch Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer mit der Aussage, sie habe schon immer völlig nachvollzogen, dass die Leistungen des AsylbLG zu niedrig seien. Das ließ der Bayerische Flüchtlingsrat nicht unkommentiert stehen, zumal sie beiläufig noch behauptete, das AsylbLG sei unter Rot-Grün verabschiedet worden. Der Flüchtlingsrat veröffentlichte am 20. Juli 2012 die präzise politische Handlungsaufforderung: „Schämen Sie sich, Frau Haderthauer!“. Er erinnert an Haderthauers Verhalten im Jahr 2010, als sie den Flüchtlingsprotesten gegen das AsylbLG jeglichen Grund abgesprochen hatte. In einer weiteren Presseerklärung vom 31.07.2012 kritisiert der Bayerische Flüchtlingsrat einen kurzen Auftritt von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in Bamberg. Der hatte das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu den Asylbewerberleistungen in spontanen öffentlichen Äußerungen ziemlich flapsig beiseitegeschoben und besteht auch für die Zukunft kategorisch auf einem Abstand zu den Hartz-IV-Leistungen. Da wurde die Menschenwürde gegen Geist des Karlsruher Urteils erneut migrationspolitisch relativiert.