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Bundesamts-Chef zu möglichen Asylzentren in Afrika
„Asylzentren in Afrika sind eine Frage der Zeit“ sagt Manfred Schmidt, der Chef des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in einem Interview mit der Welt vom 24. Februar 2015. Es sei allerdings ein heikles Thema, da der Vorwurf aufkomme, Europa wolle sich abschotten und Flüchtlinge bereits in Afrika abweisen. Zudem müsse man schauen, welche Länder überhaupt stabil genug für die Einrichtung solcher Zentren sein könnten. Perspektivisch müsse dann eine Entscheidung über Asylanträge dort getroffen werden können, was die Frage aufwerfe, was man dann mit den Abgelehnten machen solle. Man müsse dann das jeweilige Transitland auch bei Rückführungen/Abschiebungen in die Heimat unterstützen und unklar bleibe auch, welches EU-Land nach welchen Kriterien die geprüften Asylbewerber aufnehmen würde. Vor dem Hintergrund dieser ungelösten Fragen gibt es dennoch ein Glaubensbekenntnis von Schmidt: „Ich glaube, es ist eine Frage der Zeit. Jeder weiß, dass es so nicht weitergehen kann.“ Im Interview stellt BAMF-Präsident Schmidt zudem die aus seiner Sicht bereits erzielten Erfolge im Umgang mit Asylsuchenden aus dem Kosovo dar. Deren Zahl sei in den zwei Wochen vor dem Interview erheblich zurückgegangen und auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer eines Asylantrags liege etwa zwei Monate unter der vor einem Jahr. Das aber ist ebenso sehr Realität wie deren Manipulation. Logischerweise sinkt die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Asylantrages, je mehr Anträge in einem de facto-Schnellverfahren abgewiesen werden, wie dies jetzt praktisch für fast alle Balkanstaaten der Fall ist. Weiter beschäftigt sich Schmidt in dem Welt-Interview mit der Tatsache, dass das Kirchenasyl, das heutzutage vermehrt denjenigen gewährt wird, die im Rahmen des Dublinverfahrens in andere EU-Staaten überstellt werden sollen. Er habe den Eindruck, dass die Kirchen das Kirchenasyl immer häufiger als Systemkritik am europäischen Dublinsystem der Zuständigkeitsverteilung nutzten. Der Begriff „Systemkritik“ klingt so, als handele es sich beim Kirchenasyl um eine linksradikale Variante der Flüchtlingsunterstützung. Tatsächlich ist jedoch das Dublinsystem inhuman, marode und im Prinzip gescheitert. Und wenn Gerichte immer wieder bezogen auf einzelne Staaten und einzelne Personengruppen von „systemischen Mängeln“ im Aufnahmesystem der jeweiligen Staaten sprechen, dann muss diese juristische Systemkritik wohl auch dazu führen, dass dieser notfalls mit einem Kirchenasyl Rechnung getragen wird. Es wäre natürlich schöner, das Bundesamt prüfte selbst ernsthaft das Vorliegen von Mängeln in den EU-Staaten, in die überstellt werden soll und verzichtete ohne Intervention von außen schon auf Überstellungen in menschenrechtswidrige Verhältnisse. Daran aber hat das Bundesamt eher systemisch bedingtes Desinteresse.