„Asyl­zen­tren in Afri­ka sind eine Fra­ge der Zeit“ sagt Man­fred Schmidt, der Chef des Bun­des­am­tes für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge in einem Inter­view mit der Welt vom 24. Febru­ar 2015. Es sei aller­dings ein heik­les The­ma, da der Vor­wurf auf­kom­me, Euro­pa wol­le sich abschot­ten und Flücht­lin­ge bereits in Afri­ka abwei­sen. Zudem müs­se man schau­en, wel­che Län­der über­haupt sta­bil genug für die Ein­rich­tung sol­cher Zen­tren sein könn­ten. Per­spek­ti­visch müs­se dann eine Ent­schei­dung über Asyl­an­trä­ge dort getrof­fen wer­den kön­nen, was die Fra­ge auf­wer­fe, was man dann mit den Abge­lehn­ten machen sol­le. Man müs­se dann das jewei­li­ge Tran­sit­land auch bei Rückführungen/Abschiebungen in die Hei­mat unter­stüt­zen und unklar blei­be auch, wel­ches EU-Land nach wel­chen Kri­te­ri­en die geprüf­ten Asyl­be­wer­ber auf­neh­men wür­de. Vor dem Hin­ter­grund die­ser unge­lös­ten Fra­gen gibt es den­noch ein Glau­bens­be­kennt­nis von Schmidt: „Ich glau­be, es ist eine Fra­ge der Zeit. Jeder weiß, dass es so nicht wei­ter­ge­hen kann.“ Im Inter­view stellt BAMF-Prä­si­dent Schmidt zudem die aus sei­ner Sicht bereits erziel­ten Erfol­ge im Umgang mit Asyl­su­chen­den aus dem Koso­vo dar. Deren Zahl sei in den zwei Wochen vor dem Inter­view erheb­lich zurück­ge­gan­gen und auch die durch­schnitt­li­che Bear­bei­tungs­dau­er eines Asyl­an­trags lie­ge etwa zwei Mona­te unter der vor einem Jahr. Das aber ist eben­so sehr Rea­li­tät wie deren Mani­pu­la­ti­on. Logi­scher­wei­se sinkt die durch­schnitt­li­che Bear­bei­tungs­zeit eines Asyl­an­tra­ges, je mehr Anträ­ge in einem de fac­to-Schnell­ver­fah­ren abge­wie­sen wer­den, wie dies jetzt prak­tisch für fast alle Bal­kan­staa­ten der Fall ist. Wei­ter beschäf­tigt sich Schmidt in dem Welt-Inter­view mit der Tat­sa­che, dass das Kir­chen­asyl, das heut­zu­ta­ge ver­mehrt den­je­ni­gen gewährt wird, die im Rah­men des Dub­lin­ver­fah­rens in ande­re EU-Staa­ten über­stellt wer­den sol­len. Er habe den Ein­druck, dass die Kir­chen das Kir­chen­asyl immer häu­fi­ger als Sys­tem­kri­tik am euro­päi­schen Dub­lin­sys­tem der Zustän­dig­keits­ver­tei­lung nutz­ten. Der Begriff „Sys­tem­kri­tik“ klingt so, als han­de­le es sich beim Kir­chen­asyl um eine links­ra­di­ka­le Vari­an­te der Flücht­lings­un­ter­stüt­zung. Tat­säch­lich ist jedoch das Dub­lin­sys­tem inhu­man, maro­de und im Prin­zip geschei­tert. Und wenn Gerich­te immer wie­der bezo­gen auf ein­zel­ne Staa­ten und ein­zel­ne Per­so­nen­grup­pen von „sys­te­mi­schen Män­geln“ im Auf­nah­me­sys­tem der jewei­li­gen Staa­ten spre­chen, dann muss die­se juris­ti­sche Sys­tem­kri­tik wohl auch dazu füh­ren, dass die­ser not­falls mit einem Kir­chen­asyl Rech­nung getra­gen wird. Es wäre natür­lich schö­ner, das Bun­des­amt prüf­te selbst ernst­haft das Vor­lie­gen von Män­geln in den EU-Staa­ten, in die über­stellt wer­den soll und ver­zich­te­te ohne Inter­ven­ti­on von außen schon auf Über­stel­lun­gen in men­schen­rechts­wid­ri­ge Ver­hält­nis­se. Dar­an aber hat das Bun­des­amt eher sys­te­misch beding­tes Desinteresse.

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