In einem Schrei­ben u.a. an die für die Unter­brin­gung von Asyl­be­wer­bern zustän­di­gen Län­der­mi­nis­te­ri­en hat das Bun­des­amt am 18. Febru­ar 2015 eine ziem­lich all­ge­mei­ne und in der Fol­ge­zeit dann auch umstrit­te­ne Pro­gno­se über die Ent­wick­lung der Asyl­zu­gangs­zah­len gelie­fert und ist dar­in für 2015 von einem Zugang von min­des­tens 250.000 Erst- und 50.000 Fol­ge­an­trag­stel­lern aus­ge­gan­gen. Die Lage blei­be jedoch äußerst vola­til und zum Bei­spiel bei der Ukrai­ne sei­en deut­li­che Stei­ge­rungs­ra­ten zu beob­ach­ten. Im Schrei­ben fin­det sich auch ein Fazit des Per­so­nal­auf­baus beim Bun­des­amt. Im Jah­re 2014 konn­ten dem­nach 300 neue Stel­len besetzt wer­den. Die Beset­zung wei­te­rer 350 bewil­lig­ter Stel­len für 2015 sei ange­lau­fen. Auch die inzwi­schen geplan­te zusätz­li­che Schaf­fung von Bun­des­amts­au­ßen­stel­len füh­re zu einer wei­te­ren Stei­ge­rung der schon im Jahr 2014 um 59 Pro­zent gestei­ger­ten Ent­schei­dungs­zah­len. Eine Ver­kür­zung der durch­schnitt­li­chen Ver­fah­rens­dau­er der ent­schie­de­nen Ver­fah­ren von 7,1 Mona­ten auf 5,6 Mona­te im Janu­ar 2015 konn­te bereits erreicht wer­den. Dass ins­be­son­de­re letz­te Sta­tis­tik aus guten Grün­den bezwei­felt wer­den darf, hat PRO ASYL bereits in einer Pres­se­er­klä­rung vom 3. Febru­ar 2015 dargestellt.

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