„Koso­vo: Asyl­an­trä­ge sin­ken“ titelt das Bun­des­amt in einer Mit­tei­lung vom 20. März 2015. Das Bun­des­amt bear­bei­tet Asyl­an­trä­ge aus dem Koso­vo seit Mit­te Febru­ar in „kon­zer­tier­ten Ver­fah­ren“. Wäh­rend der beschleu­nig­ten Bear­bei­tung der Asyl­an­trä­ge wer­den die Asyl­an­trag­stel­ler in den Bun­des­län­dern, die sich an der der Akti­on betei­li­gen, gezielt in den jewei­li­gen Erst­auf­nah­me­ein­rich­tun­gen unter­ge­bracht und blei­ben dort bis zum Ende des Bun­des­amts­ver­fah­rens. Die­se Pha­se sei dort in rund zwei Wochen abge­schlos­sen. Die Akti­on ist aller­dings nur auf bis zu acht Wochen aus­ge­legt. Zu ergän­zen wäre: Das sons­ti­ge Leben und die Ent­schei­dungs­tä­tig­keit im Bun­des­amt sind für die­se Zeit prak­tisch lahm­ge­legt. Die Fol­ge­wir­kung der Ver­län­ge­rung der Asyl­ver­fah­ren für ande­re Antrag­stel­ler liegt auf der Hand, zumal das Bun­des­amt sei­ne Per­so­nal­ka­pa­zi­tä­ten nicht kurz­fris­tig aus­wei­ten kann. Bun­des­amts­prä­si­dent Dr. Man­fred Schmidt behaup­tet bereits jetzt, der kurz nach Beginn der Akti­on ein­set­zen­de Rück­gang von Zugän­gen koso­va­ri­scher Antrag­stel­ler zei­ge, dass die beab­sich­tig­te Wir­kung erreicht wer­de. Ent­schei­dend für die Ent­wick­lung dürf­ten aber wohl eher Bemü­hun­gen gewe­sen sein, in Koope­ra­ti­on mit Ser­bi­en und Ungarn die EU-Außen­gren­ze schwe­rer über­wind­bar zu machen.

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