Eine Geset­zes­än­de­rung vom Janu­ar 2016 hat in Bul­ga­ri­en die Inhaf­tie­rung von unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Asyl­su­chen­den mög­lich gemacht. Und so geschieht dies denn auch. Die bul­ga­ri­sche Ombuds­frau Maya Mano­lo­va mach­te Anfang März dar­auf auf­merk­sam, dass unbe­glei­te­te Min­der­jäh­ri­ge in bul­ga­ri­schen Haft­zen­tren gemein­sam mit ande­ren Erwach­se­nen unter­ge­bracht sei­en, die nicht Mit­glie­der ihrer Fami­lie oder befug­te Beglei­ter sei­en. Bereits im Novem­ber 2015 hat­te die Foun­da­ti­on for Access to Rights (FAR) vor die­ser Fol­ge des neu­en Asyl­re­gimes gewarnt.

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