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Bulgarien: Haft für Flüchtlinge
Bulgarien, EU-Mitglied und Dublin-II-Vertragsstaat, inhaftiert Flüchtlinge regelmäßig. Sie werden daran gehindert, das Land in Richtung Westeuropa zu verlassen. Wer bei dem Versuch erwischt wird, die bulgarischen Grenzen ohne gültiges Visum zu überschreiten, muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Ein Video informiert über das bulgarische System der Abschreckung von Flüchtlingen. Getroffen werden auch syrische Flüchtlinge. In Bulgarien besteht nach Aussagen von UNHCR derzeit ein informeller Abschiebestopp für syrische Staatsangehörige. Keiner der im letzten Jahr registrierten 85 Syrer/innen hat bislang einen Flüchtlingsstatus erhalten, 5 Personen erhielten subsidiären Schutz. Die bulgarischen Zustände machten deutlich, welchen Sinn die aktuellen Bestrebungen hätten, die EU-Aufnahmerichtlinie so zu ändern, dass eine Inhaftierung von Asylsuchenden regelmäßig zulässig ist, so Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat. Statt Bulgarien, Malta, Griechenland und andere regelmäßig inhaftierende Staaten wegen Verstoßes gegen die Aufnahmerichtlinie zu rügen und Abschiebungen dorthin auszusetzen, werde die Inhaftierungspraxis kurzerhand zum allgemeinen EU-Mindeststandard erklärt.