01.05.2014

Newsletter May 2014

Anfang Janu­ar 2014 hat das Flücht­lings­hilfs­werk der Ver­ein­ten Natio­nen, UNHCR „sys­te­mi­sche Män­gel“ im bul­ga­ri­schen Auf­nah­me­sys­tem und Asyl­ver­fah­ren fest­ge­stellt und die EU-Staa­ten auf­ge­for­dert, Flücht­lin­ge nicht län­ger nach Bul­ga­ri­en abzu­schie­ben. In sei­nem aktu­el­len Bericht vom 14. April 2014 ist UNHCR von sei­ner noch im Janu­ar ver­tre­te­nen Posi­ti­on, dass die soge­nann­ten Dub­lin-Über­stel­lun­gen nach Bul­ga­ri­en gene­rell aus­ge­setzt wer­den müss­ten, aller­dings abge­rückt. Die Situa­ti­on habe sich ver­bes­sert – etwa die Ver­sor­gung mit Nah­rung oder die Regis­trie­rung der Asyl­an­trä­ge. Aller­dings bestä­tigt ein zeit­lich par­al­lel erstell­ter Bericht von Amnes­ty Inter­na­tio­nal (AI), dass die Pro­ble­me bei der Auf­nah­me der Asyl­su­chen­den und der Bear­bei­tung ihrer Schutz­ge­su­che nach wie vor bestehen. Seit Novem­ber 2013 hat der bul­ga­ri­sche Grenz­schutz die Abrie­ge­lung der bul­ga­risch-tür­ki­schen Gren­ze mit zusätz­lich rund 1.500 Poli­zei­be­am­ten ver­stärkt. Ende 2013 wur­de mit dem Bau eines Grenz­zau­nes begon­nen. Kamen im Herbst letz­ten Jah­res noch fast 8.000 Men­schen über die tür­kisch-bul­ga­ri­sche Gren­ze, waren es von Janu­ar bis März 2014 nur gut 370. Bei die­ser Form der „Grenz­si­che­rung“ schre­cken die bul­ga­ri­schen Grenz­schüt­zer auch nicht vor ille­ga­len „Push-Backs“ zurück. Durch sol­che Zurück­wei­sun­gen wird der Zugang zu einem Asyl­ver­fah­ren völ­ker­rechts­wid­rig ver­hin­dert. Laut AI sind auch die Auf­nah­me­be­din­gun­gen nach wie vor dra­ma­tisch: Fami­li­en und Ein­zel­per­so­nen müs­sen in über­füll­ten Hal­len leben, die kei­ner­lei Pri­vat­sphä­re bie­ten, teil­wei­se mit man­geln­dem Heiz­sys­tem und kaum elek­tri­scher Ver­sor­gung. Aus­rei­chend sani­tä­re Ein­rich­tun­gen feh­len. Die Ver­sor­gung von Klein­kin­dern ist nicht gewähr­leis­tet und medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung ist nur durch das Enga­ge­ment der Orga­ni­sa­ti­on Ärz­te ohne Gren­zen sicher­ge­stellt. Auch wer­den noch immer alle irre­gu­lär ein­rei­sen­den Per­so­nen sys­te­ma­tisch inhaf­tiert. Stel­len die Betrof­fe­nen einen Asyl­an­trag, wer­den sie erst nach mehr als fünf Tagen ent­las­sen, obwohl das  bul­ga­ri­sche Recht eigent­lich vor­sieht, dass Asyl­su­chen­de nach 24 Stun­den zu ent­las­sen sind. Die Situa­ti­on für Flücht­lin­ge ist in Bul­ga­ri­en so man­gel­haft, dass eine nach­hal­ti­ge  Ver­bes­se­rung nicht abseh­bar ist.