01.09.2014

Newsletter Sep 2014

Eine von der Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer-Orga­ni­sa­ti­on Con­nec­tion e.V. und PRO ASYL gemein­sam her­aus­ge­ge­be­ne Bro­schü­re „Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung und Asyl – Hin­ter­grün­de, Stel­lung­nah­men, Rechts­grund­la­gen“ ist bei den bei­den Orga­ni­sa­tio­nen zum Ein­zel­preis von 6 Euro zuzüg­lich Ver­sand­kos­ten zu bestel­len. Die Tex­te fin­den sich auch auf der Inter­net­sei­te von Con­nec­tion e.V. Die Bro­schü­re ent­hält unter ande­rem einen län­ge­ren Text von Dr. Rein­hard Marx „Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung im Flücht­lings­recht“, in dem er die Sach­stän­de zum The­ma dar­stellt. Gegen­über der tra­di­tio­nel­len asyl­recht­li­chen Dog­ma­tik, die Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer weit­ge­hend schutz­los stell­te, habe sich das völ­ker­recht­li­che Flücht­lings­recht durch die Staa­ten­pra­xis und ins­be­son­de­re durch die euro­päi­sche Rechts­ent­wick­lung fort­ent­wi­ckelt. Vor Inkraft­tre­ten der EU-Qua­li­fi­ka­ti­ons­richt­li­nie hät­te der US-Deser­teur André She­p­herd kaum Aus­sicht gehabt, dass sein Asyl­an­trag ernst­ge­nom­men wor­den wäre. Zu einer all­ge­mei­nen Aner­ken­nung des Rechts auf Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung habe dies aller­dings noch nicht geführt. Für die Zukunft wer­de es dar­auf ankom­men, über die bereits jetzt erreich­ten Fort­schrit­te hin­aus im Völ­ker­recht, im Euro­pa­rat und in der EU ein abso­lu­tes Recht auf Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung aus Gewis­sens­grün­den durchzusetzen.