01.12.2013

Newsletter Dec 2013

Eine nütz­li­che Arbeits­hil­fe zum The­ma „Recht auf Bil­dung für Flücht­lin­ge“ hat Bar­ba­ra Wei­ser in Form einer Broschüre/Beilage zum Asyl­ma­ga­zin Nr. 11/2013 vor­ge­legt. Es geht um Rah­men­be­din­gun­gen des Zugangs zu Bil­dungs­an­ge­bo­ten für Asyl­su­chen­de, Flücht­lin­ge und Migran­ten mit Dul­dung (schu­li­sche oder beruf­li­che Aus- und Wei­ter­bil­dung). Der Infor­ma­ti­ons­stand ist Okto­ber 2013. Die Fra­gen, die sich aus dem Recht auf Bil­dung für Flücht­lin­ge erge­ben, sind in den letz­ten Jah­ren stär­ker in den Blick­punkt gerückt bzw. gerückt wor­den – etwa durch die Bil­dungs­kam­pa­gne von „Jugend­li­che Ohne Gren­zen“ (JOG), die einen gleich­be­rech­tig­ten Zugang zu Schul‑, Aus- und Wei­ter­bil­dung ein­ge­for­dert hat­ten. Das The­ma beschäf­tigt aber auch zuneh­mend die Bera­tungs­tä­tig­keit der Jugend­mi­gra­ti­ons­diens­te und der Netz­wer­ke, die unter ande­rem durch das Bun­des­pro­gramm des Euro­päi­schen Sozi­al­fonds zur arbeits­markt­li­chen Unter­stüt­zung für Blei­be­be­rech­tig­te und Flücht­lin­ge mit Zugang zum Arbeits­markt geför­dert wur­den. Die Bro­schü­re gibt einen Über­blick über die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für die Teil­nah­me an Bil­dungs­an­ge­bo­ten und lis­tet die Mög­lich­kei­ten für die ver­schie­de­nen Flücht­lings­grup­pen in Deutsch­land auf.