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Braucht Deutschland ein „Einwanderungsgesetz“?
Es ist eigentlich alles gesagt, aber noch nicht von allen. So könnte man den Stand der Diskussion zur Frage: „Braucht Deutschland ein „Einwanderungsgesetz“?“ zusammenfassen. Der Mediendienst Integration hat die teilweise geisterhafte Diskussion mit Stand vom März 2015 unter dieser Überschrift zu sortieren versucht und die Positionen von Parteien und Experten einander gegenübergestellt. Insbesondere die Diskussion um ein Punktesystem für die Einwanderung wird zum Teil so geführt, als sei man eben gerade auf eine Idee gekommen wie das berühmte kanadische Punktesystem. Welch moderne Frau war demgegenüber die Vorsitzende der unabhängigen Kommission Zuwanderung, Rita Süßmuth, die das Vergnügen hatte, bereits 2001 einmal ein Experimentieren mit einem Punktesystem vorzuschlagen. Wie auch viele andere Empfehlungen dieser Kommission wurde diese im Parteienstreit der kommenden Jahre bis zum Zuwanderungsgesetz 2005, das wenigstens ein paar Vorschläge aufgriff, dem Vergessen überantwortet. Großartig klingt immer die Absicht, mit einem neuen Einwanderungsgesetz bestehende Gesetze bündeln und vereinfachen zu wollen. Schon das Zuwanderungsgesetz wurde so begründet, bis sich herausstellte, dass die unter anderem von Otto Schily dargestellte vereinfachende Wirkung der Beschränkung auf wenige Aufenthaltstitel sich in der Praxis ganz anders darstellte. CDU-Generalsekretär Tauber, der das kanadische Punktesystem wieder ins Gespräch brachte, darf folgerichtig demnächst nach Kanada fahren. Es fuhr ja schon Roland Koch zur Besichtigung der Sozialhilferegelungen nach Wisconsin.