Mit einem Offe­nen Brief zur Per­spek­ti­ve der Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit als Fach­be­ra­tungs­dienst in Bran­den­burg hat sich eine Rei­he von Orga­ni­sa­tio­nen gegen eine zen­tra­le Ver­än­de­rung im bran­den­bur­gi­schen Lan­des­auf­nah­me­ge­setz gewen­det. Dies sieht vor, die Bereit­stel­lung der Migra­ti­ons­so­zi­al­ar­beit als Fach­be­ra­tungs­dienst in die Hän­de der Land­krei­se und kreis­frei­en Städ­te zu geben. Unab­hän­gi­ge Bera­tung gerät da schnell unter Druck. So grün­den etwa Land­krei­se Gesell­schaf­ten in eige­ner Trä­ger­schaft, an bereits bestehen­den Ange­bo­ten vor­bei. Die Kri­ti­ker befürch­ten, dass auch in ande­ren Land­krei­sen die Auf­ga­be auf Trä­ger über­tra­gen wer­den könn­te, die enge Ver­bin­dun­gen zu Poli­tik und Ver­wal­tung pfle­gen, aber kaum prak­ti­sche Erfah­run­gen in der Flücht­lings­so­zi­al­ar­beit haben. Bereits im Dezem­ber hat­ten die flücht­lings­po­li­ti­schen und Will­kom­mens­in­itia­ti­ven des Lan­des nach Ent­las­sun­gen enga­gier­ter Sozialarbeiter*innen und Berater*innen in den Land­krei­sen um die unab­hän­gi­ge Bera­tung gefürch­tet. Auch die Liga der Frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge hat­te in der Neu­re­ge­lung eine Abkehr vom Sub­si­dia­ri­täts­prin­zip gese­hen, nach dem der Staat erst dann tätig wer­den soll, wenn kei­ne frei­en Trä­ger gefun­den wer­den kön­nen. Das Gan­ze scheint kein Zufall zu sein. Der Ver­such, die Will­kom­mens­kul­tur, ehren­amt­lich oder haupt­amt­lich, unter die staat­li­chen Fit­ti­che zu neh­men, ist auch anders­wo angesagt.

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