Die Bun­des­wei­te Arbeits­ge­mein­schaft der psy­cho­so­zia­len Zen­tren für Flücht­lin­ge und Fol­ter­op­fer (BAfF) hat im Sep­tem­ber Bilanz gezo­gen: „Ein Jahr nach dem ‚Som­mer der Soli­da­ri­tät‘ – Was beweg­te sich?“. Zwi­schen prak­ti­scher Unter­stüt­zungs­ar­beit und poli­ti­scher Ver­ant­wor­tung bewe­ge man sich mit der Ehren­amt­lich­keit in der psy­cho­so­zia­len Arbeit mit Geflüch­te­ten. Es sei nach wie vor so, dass bestehen­de Män­gel eher ver­wal­tet wür­den, anstatt dass man sie auf struk­tu­rel­ler Ebe­ne behe­be. In vie­len Gebie­ten Deutsch­lands wür­den Ehren­amt­li­che selbst im Bereich der Grund­ver­sor­gung ein­ge­setzt und von staat­li­cher Sei­te mit dem Enga­ge­ment fest gerech­net. Par­al­lel­struk­tu­ren zur regu­lä­ren Gesund­heits­ver­sor­gung in Form von Not­hil­fen. Damit ein­her gehe es, dass fach­kun­di­ge und leis­tungs­recht­lich ver­an­ker­te Ver­sor­gungs­leis­tun­gen zum Akt der Nächs­ten­lie­be und Leis­tungs­be­rech­tig­te zu Almosenempfänger*innen wür­den. Es gehe um nicht mehr oder nicht weni­ger als die Repo­li­ti­sie­rung der sozia­len Fra­ge. Das Papier der BAfF geht ins­be­son­de­re kri­tisch ein auf die Ten­denz zu Trau­ma­the­ra­pie light, dem Ein­satz von soge­nann­ten Laientherapeut*innen, der Ent­wick­lung von Selbst­hil­fe Apps, mit denen klar gere­gel­te und fest­ge­leg­te beruf­li­che Stan­dards zumeist unter­lau­fen würden.

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