01.11.2014

Newsletter Nov 2014

Über 5.000 Men­schen waren seit dem 24. Dezem­ber 2010 in die JVA Büren (NRW) unrecht­mä­ßig inhaf­tiert. Dies teilt die Initia­ti­ve Hil­fe für Men­schen in Abschie­be­haft Büren e.V. in einer Pres­se­mit­tei­lung vom 10. Okto­ber 2014 unter Beru­fung auf ein Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fes (Az.: V ZB 29/14 v. 17.9.14) mit. Der BGH hat­te sich mit einem Alt­fall aus­ein­an­der­ge­setzt und fest­ge­stellt, der Inhaf­tier­te sei bereits des­halb in sei­nen Rech­ten ver­letzt gewe­sen, weil abzu­se­hen war, dass die Haft in der JVA Büren unter Ver­let­zung der Rück­füh­rungs­richt­li­nie voll­zo­gen wer­den wür­de. Der Beschluss habe mehr als sym­bo­li­sche Bedeu­tung für die Betrof­fe­nen, so die Initiative.