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BGH: Auch Altfälle in JVA Büren waren unrechtmäßig inhaftiert
Über 5.000 Menschen waren seit dem 24. Dezember 2010 in die JVA Büren (NRW) unrechtmäßig inhaftiert. Dies teilt die Initiative Hilfe für Menschen in Abschiebehaft Büren e.V. in einer Pressemitteilung vom 10. Oktober 2014 unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Az.: V ZB 29/14 v. 17.9.14) mit. Der BGH hatte sich mit einem Altfall auseinandergesetzt und festgestellt, der Inhaftierte sei bereits deshalb in seinen Rechten verletzt gewesen, weil abzusehen war, dass die Haft in der JVA Büren unter Verletzung der Rückführungsrichtlinie vollzogen werden würde. Der Beschluss habe mehr als symbolische Bedeutung für die Betroffenen, so die Initiative.