Die Bun­des­re­gie­rung hat am 9. März 2015 eine Klei­ne Anfra­ge der Bun­des­tags­frak­ti­on Die Lin­ke beant­wor­tet (BT-Druck­sa­che 18/4066 und 18/4287). Das The­ma: Die Betei­li­gung Deutsch­lands am Pilot­pro­jekt „Intel­li­gen­te Gren­zen“. Dabei geht es dar­um, dass künf­tig bei allen Ein­rei­sen an den Außen­gren­zen in einem Ein-/Aus­rei­se­sys­tem bis zu zehn Fin­ger­ab­drü­cke genom­men wer­den sol­len, von sämt­li­chen Ange­hö­ri­gen in Nicht-EU-Staa­ten. Zunächst war das Haupt­ziel, soge­nann­te Over­stay­er auf­zu­spü­ren, also Per­so­nen, die nach Ein­rei­se mit einem Visum ihre zuge­mes­se­ne Auf­ent­halts­dau­er über­schrit­ten haben. Inzwi­schen soll das Sys­tem auch für Poli­zei­be­hör­den geöff­net wer­den. Im Herbst hat die EU-Kom­mis­si­on eine Mach­bar­keits­stu­die ver­öf­fent­licht. Im Grun­de han­delt es sich um eine Art Vor­rats­da­ten­spei­che­rung von Rei­sen­den. Aus der Sicht der fra­ge­stel­len­den Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ten der Lin­ken han­delt es sich dabei um eine Art all­täg­li­che Ras­ter­fahn­dung. Die Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung ist dem­ge­gen­über wenig ergie­big, deren Mei­nungs­bil­dung angeb­lich noch nicht abgeschlossen.

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