Die Beru­fungs­ver­hand­lung im soge­nann­ten Leo­nar­do-Pro­zess hat am 27. April 2015 begon­nen. Im Dezem­ber 2011 wäre der 15 Mona­te alte Leo­nar­do in der Erst­auf­nah­me­ein­rich­tung Zirn­dorf bei­na­he gestor­ben, Fol­ge unter­las­se­ner Hil­fe­leis­tun­gen von Sei­ten ver­schie­de­ner Bediens­te­ter der EAE. Leo­nar­do bleibt für sein Leben gezeich­net. Im erst­in­stanz­li­chen Ver­fah­ren beim Amts­ge­richt Fürth im April 2014 wur­den drei Bediens­te­te wegen unter­las­se­ner Hil­fe­leis­tung und Kör­per­ver­let­zung zu Geld­stra­fen ver­ur­teilt, ein Bereit­schafts­arzt frei­ge­spro­chen. Die Ver­ur­teil­ten, die Staats­an­walt­schaft und Leo­nar­dos Eltern haben Beru­fung eingelegt.

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