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Bericht zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes
Sozusagen den feierlichen Schlusspunkt längerer gesetzgeberischer Untätigkeit in Sachen Asylbewerberleistungsgesetz setzte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit einer Unterrichtung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 30. Juli 2013 (Ausschussdrucksache 17(11)1216). Der vorgelegte Bericht beschäftigt sich mit den Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012, was auch schon wieder ein Jahr her ist, zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes, mit den bisher ergriffenen Maßnahmen, den weiteren Schritten und deren zeitlichen Ablauf. Vor dem Hintergrund der Neufassung der sogenannten Aufnahmerichtlinie der EU, die Mitte Juli 2013 in Kraft treten werde, sei es nicht angezeigt gewesen, eine zweimalige Änderung des AsylbLG vorzunehmen. Die Umsetzung des Urteils und der Richtlinie sollten dann zu Beginn der nächsten Legislaturperiode vorgenommen werden. Eine negative Festlegung trifft das Bundesministerium: Die Möglichkeit der Sachleistungsklärung soll auch in Zukunft bestehen bleiben.