Fachnewsletter
Bericht zur Situation syrischer Flüchtlinge in der Türkei
Human Rights Watch hat am 20. Juni 2016 einen Bericht über die Situation syrischer Flüchtlinge in der Türkei veröffentlicht und schon in der Überschrift die Forderung gestellt: „EU: Don’t Send Syrians Back to Turkey“. Human Rights Watch hatte im März und April 67 Syrer in verschiedenen Städten interviewt und deren Problemschilderung zum Ausgangspunkt genommen. HRW weist darauf hin, dass viele syrische Flüchtlinge in der Türkei ohne effektiven Schutz im Asylverfahren, ohne Zugang zu Jobmöglichkeiten blieben. HRW berichtet über Zeitverzögerungen bei der Registrierung, brutale Push-Backs an der türkisch-syrischen Grenzen und viele andere Problembereiche. In rechtlicher Hinsicht vertritt HRW die Auffassung, dass die Türkei im Rechtssinne nicht als sicheres Drittland für syrische Flüchtlinge verstanden worden könne. Ein sicherer Drittstaat müsse dem einzelnen Asylantragsteller die Chance geben, einen Flüchtlingsstatus im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zu beantragen bzw. zu erhalten. Auch wenn die Türkei im Jahr 2013 gesetzlich ein internationales Schutzsystem eingeführt habe, das individuellen Asylantragstellern erlaube, einen bedingten Flüchtlingsstatus zu erhalten, seien syrische Staatsangehörige hiervon ausgeschlossen, weil weiterhin syrische Flüchtlinge im Rahmen des zeitweiligen Schutzes und damit außerhalb des türkischen rechtlichen Systems behandelt würden. Ob die Türkei ein Erstasylland für Syrer im Rechtssinne sein könne, sei nach anderen Kriterien zu bewerten: Dazu gehöre es, dass die betroffene Person entweder als Flüchtling anerkannt sein müsste oder ausreichenden Schutz inklusive des Schutzes vor Zurückweisung in das Land erhalten haben müsste, in dem ihr Leben oder Freiheit bedroht wäre. HRW sieht das in der Türkei nicht gewährleistet.