m Rah­men des soge­nann­ten Khar­to­um-Pro­zes­ses wird neben ande­ren Regie­run­gen auch die Eri­tre­as hofiert, steht doch Eri­trea als Her­kunfts­land von Flücht­lin­gen in vie­len euro­päi­schen Staa­ten rela­tiv weit vor­ne. 200 Mil­lio­nen Euro an Ent­wick­lungs­hil­fe­mit­teln ste­hen offen­bar schon bereit. Man darf ver­mu­ten, dass von Eri­trea Mit­ar­beit an der Bekämp­fung von Flucht­ur­sa­chen erwar­tet wird, was in der Pra­xis wohl auf Flucht­ver­hin­de­rung hin­aus­läuft. Es gibt nichts schön zu reden an der Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in Eri­trea. Dies ver­deut­licht unter ande­rem ein Bericht zur Men­schen­rechts­si­tua­ti­on in Eri­trea, den am 4. Juni 2015 eine Unter­su­chungs­kom­mis­si­on vor­ge­legt hat als „Report of the com­mis­si­on of inquiry on human rights in Eri­trea“. Die Kom­mis­si­on hat­te Eri­trea nicht besu­chen dür­fen und bezieht sich auf 550 ver­trau­li­che Inter­views mit Zeu­gen und 160 Ein­ga­ben. Die Kom­mis­si­on fand sys­te­ma­ti­sche, weit ver­brei­te­te und mas­si­ve Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen im Ver­ant­wor­tungs­be­reich der Regie­rung, von denen eini­ge mög­li­cher­wei­se Ver­bre­chen gegen die Mensch­lich­keit dar­stel­len könnten.

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