01.11.2013

Newsletter Nov 2013

Die Schwei­ze­ri­sche Flücht­lings­hil­fe hat mit Datum vom 30. Sep­tem­ber 2013 ein Update zur aktu­el­len Sicher­heits­la­ge in Afgha­ni­stan ver­öf­fent­licht (Autorin: Corin­ne Trox­ler Gul­zar). Im Vor­der­grund ste­hen die Ent­wick­lung der Sicher­heits­la­ge im Lan­de sowie die Gefähr­dungs­pro­fi­le für bestimm­te Per­so­nen­grup­pen. Afgha­ni­stan ver­fügt wei­ter­hin weder über eine gute Regie­rungs­füh­rung noch über eine funk­tio­nie­ren­de Rechts­staat­lich­keit, so der Bericht. Es gebe ein Macht­un­gleich­ge­wicht zuguns­ten der Exe­ku­ti­ve, eine begrenz­te Wirk­sam­keit und schwa­che Legi­ti­mi­tät der Regie­rung. Die weit ver­brei­te­te Kor­rup­ti­on sowie der blü­hen­de Opi­um­han­del trü­gen wei­ter­hin zur pre­kä­ren Sicher­heits­la­ge bei. Mit dem Ver­such der USA, über die CIA afgha­ni­schen Regie­rungs­rei­sen in den ver­gan­ge­nen Jah­ren Mil­lio­nen­be­trä­ge zu bezah­len, die zur Ein­fluss­si­che­rung ver­wen­det wer­den sol­len, hät­ten die USA selbst zur Ver­brei­tung der Kor­rup­ti­on bei­getra­gen und die Stel­lung loka­ler Macht­ha­ber gestärkt. Nach­dem die Anschlä­ge regie­rungs­feind­li­cher Grup­pie­run­gen im Jah­re 2012 bei hoch blei­ben­dem Gewalt­le­vel um 25 Pro­zent zurück­ge­gan­gen waren, sei es im Früh­jahr 2013 zu einer Trend­wen­de gekom­men. Die Anschlä­ge regie­rungs­feind­li­cher Grup­pen sei­en um 47 Pro­zent ange­stie­gen und könn­ten das Niveau der pro­ble­ma­ti­schen Jah­re 2011 oder 2009 errei­chen. Auch die Opfer­zah­len unter der Zivil­be­völ­ke­rung sind wie­der ange­stie­gen. Die Angrif­fe fokus­sie­ren sich nach der Über­ga­be der Ver­ant­wor­tung für die Sicher­heit an die afgha­ni­schen Sicher­heits­kräf­te auf die­se. Die Ver­mu­tung, dass eine sin­ken­de inter­na­tio­na­le Prä­senz zu weni­ger Angrif­fen füh­ren wür­de, hat sich bis­lang nicht bestä­tigt. Regie­rungs­feind­li­che Grup­pie­run­gen kon­trol­lie­ren auf­grund beschränk­ter Prä­senz afgha­ni­scher Sicher­heits­kräf­te immer mehr die Kon­trol­le aus. Hohe Aus­fall­quo­ten bei afgha­ni­schen Sicher­heits­kräf­ten, die zur Zeit das größ­te Risi­ko tra­gen und die höchs­ten Ver­lus­te erlei­den, sind an der Tages­ord­nung. Die Deser­ti­ons­ra­te bei der afgha­ni­schen natio­na­len Poli­zei und afgha­nisch natio­na­len Armee ist beträcht­lich. Die afgha­ni­sche natio­na­le Poli­zei ist nach ledig­lich sechs- bis acht­wö­chi­ger Aus­bil­dung mit wesent­lich schlech­te­rer Aus­rüs­tung als die Armee beson­ders gefähr­det. Der 2010 auf Druck der USA geschaf­fe­nen Afghan Local Poli­ce wer­den zahl­rei­che Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen vor­ge­wor­fen, die 2013 wei­ter zuge­nom­men haben. Hier arbei­ten fak­tisch loka­le Mili­zen und kaum kon­trol­liert und feh­len­der Rechen­schafts­pflicht. Die UNO hat­te Ende 2012 nicht ein­mal in der Hälf­te des Lan­des Zugang zur Zivil­be­völ­ke­rung. Die Ver­tei­lung mili­tä­ri­scher Angrif­fe und Anschlä­ge zeigt, dass die regie­rungs­feind­li­chen Grup­pen ver­su­chen, die durch den Abzug inter­na­tio­na­ler Trup­pen ent­ste­hen­de Lücke zu fül­len. Das afgha­ni­sche Jus­tiz­we­sen ist nach wie vor chro­nisch unter­fi­nan­ziert und maro­de. Fol­ter in Haft­an­stal­ten ist ver­brei­tet. 31 Pro­zent der von ISAF-Trup­pen an afgha­ni­sche Behör­den über­ge­be­nen Gefan­ge­nen sol­len in afgha­ni­scher Haft gefol­tert wor­den sein. Die Lis­te der Grup­pen mit beson­de­ren Gefähr­dungs­pro­fi­len ist lang. 2012 war das 32. Jahr nach­ein­an­der, in dem afgha­ni­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge im welt­wei­ten Ver­gleich die meis­ten Flücht­lin­ge stell­ten. Inzwi­schen fin­den sich unter ihnen ver­mehrt gut aus­ge­bil­de­te Men­schen, Abge­ord­ne­te und rang­ho­he Mili­tärs. Trotz der extrem schwie­ri­gen Lage sind im Jahr 2012 knapp 100.000 Flücht­lin­ge nach Afgha­ni­stan zurück­ge­kehrt, wo sie nach Anga­ben des UNHCR zu 40 Pro­zent nicht in der Lage waren, sich in ihren Hei­mat­ge­mein­den zu inte­grie­ren und Opfer einer zwei­ten Ver­trei­bung wur­den. Erschwert wird ihre Wie­der­ein­glie­de­rung durch die anhal­ten­de pre­kä­re Sicher­heits­la­ge, den Ver­lust der Lebens­grund­la­gen, feh­len­den Zugang zu Gesund­heits­ver­sor­gung und Bil­dung sowie Pro­ble­me bei der Wie­der­in­be­sitz­nah­me von Land und ande­rem Eigentum.