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Belgien: Flüchtlingsanerkennung für guineischen Flüchtling trotz Status in Griechenland
Der griechischen Tageszeitung Efimerida ton Syntakton vom 23. Mai 2014 zufolge ist Belgien der erste EU-Mitgliedstaat, der einem Schutzsuchenden Asyl gewährt hat, der bereits in einem anderen europäischen Staat als Flüchtling anerkannt worden war – in diesem Fall in Griechenland.
Der Dublin-Verordnung zufolge kann ein Antrag auf internationalen Schutz nur in einem EU-Mitgliedstaat entschieden werden. Belgien widersetzte sich der Dublin-Verordnung im Falle des 40-jährigen guineischen Flüchtlings Mamadou Bah, der im Oktober 2013 Belgien erreicht hatte, nachdem er Griechenland aus Angst um sein Leben verlassen hatte. Er war Opfer mehrerer schwerer physischer Misshandlungen durch Unterstützer der neo-nazistischen Partei Chryssi Avgi geworden und von der Polizei während einer Identitätsüberprüfung inhaftiert worden. In Haft wurde er gezwungen, sich nackt auszuziehen. Er wurde gedemütigt und die Polizeibeamten drohten ihm, er dürfe nicht mehr mit den Medien sprechen. Zuvor hatte Mamadou Bah Journalisten von einer brutalen Attacke durch Chryssi Avgi berichtet und von seiner Vermutung über Verbindungen zwischen der Gruppierung und der Polizei. Aufgrund des fehlenden Schutzes in Griechenland, der schwerwiegenden Misshandlungen und Einschüchterungen flüchtete Mamadou Bah erneut.