01.12.2013

Newsletter Dec 2013

Der Frei­staat Bay­ern hat am 18. Novem­ber 2013 ange­kün­digt, Abschie­bungs­ge­fan­ge­ne künf­tig nicht mehr in nor­ma­len Gefäng­nis­sen unter­zu­brin­gen, son­dern eine geson­der­te Abschie­bungs­haft­an­stalt zu schaf­fen. Der Jesui­ten­flücht­lings­dienst hat in einer Pres­se­mit­tei­lung zu sei­ner Jah­res­pres­se­kon­fe­renz am 20. Novem­ber 2013 die Erwar­tung geäu­ßert, dass ande­re Bun­des­län­der eben­falls die Inhaf­tie­rung von Abschie­bungs­ge­fan­ge­nen in nor­ma­len Gefäng­nis­sen been­den wer­den. Immer mehr Rich­ter hiel­ten die bis­he­ri­ge Pra­xis vie­ler Bun­des­län­der für euro­pa­recht­lich bedenk­lich. Der Jesui­ten­flücht­lings­dienst hat­te zuvor zir­ka 80 Abschie­bungs­ge­fan­ge­nen allein in Bay­ern mit Unter­stüt­zung sei­nes Rechts­hil­fe­fonds gehol­fen, sich gegen ihre Inhaf­tie­rung unter sol­chen Umstän­den zu weh­ren. Den­noch blei­be die jetzt geplan­te Abschie­bungs­haft in Mühl­dorf trotz aller mög­li­chen Erleich­te­run­gen ein Gefäng­nis und des­halb kön­ne die jet­zi­ge Neu­re­ge­lung nur ein Zwi­schen­schritt sein. Es gebe genü­gend Alter­na­ti­ven zur Abschie­bungs­haft. Bei der Jah­res­pres­se­kon­fe­renz stell­te der JRS den deut­schen Teil­be­richt der euro­pa­wei­ten JRS-Stu­die „Pro­tec­tion Inter­rupt­ed“ vor, der auf Erfah­rungs­be­rich­ten Asyl­su­chen­der beruht, die auf­grund der Dub­lin-Ver­ord­nung in Deutsch­land hin und her gescho­ben wurden.