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Bayerisches Innenministerium behindert mit einer neuen Weisung die Integration geflüchteter Jugendlicher und Heranwachsender
Bayern legt das offiziell Integrationsgesetz genannte Bundesgesetz, das bereits selbst diesen Namen verdient, nochmals sehr restriktiv aus. Heißt es im Gesetz, dass Geduldete nur dann eine Ausbildung machen dürfen, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen, so interpretiert das bayerische Innenministerium das mit dem Tenor: Schon wenn die Ausländerbehörde einen Brief verschickt hat mit der Aufforderung, einen Pass zu beantragen, stehen konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevor. Die im Gesetz verankerte Ausbildungsduldung geht so weitgehend ins Leere. (PE Flüchtlingsrat Bayern vom 19.10.2016)