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Basiskonto für Asylsuchende und Geduldete
Mit dem Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes (ZKG) am 19.6.2016 hat jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU einen Anspruch auf ein Basiskonto. Dies gilt auch für Asylsuchende und Geduldete. Informationen zum Basiskonto finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.