Mit dem Inkraft­tre­ten des Zah­lungs­kon­ten­ge­set­zes (ZKG) am 19.6.2016 hat jeder Ver­brau­cher mit recht­mä­ßi­gem Auf­ent­halt in der EU einen Anspruch auf ein Basis­kon­to. Dies gilt auch für Asyl­su­chen­de und Gedul­de­te. Infor­ma­tio­nen zum Basis­kon­to fin­den sich auf der Web­sei­te der Bun­des­an­stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

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