01.06.2012

Newsletter Jun 2012

Die Hes­si­sche Lan­de­re­gie­rung hat am 3. Mai 2012 eine klei­ne Anfra­ge des Abge­ord­ne­ten Mür­vet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betref­fend die Situa­ti­on der Asyl­be­wer­ber­un­ter­künf­te beant­wor­tet. In Hes­sen sind 62,7% der Asyl­be­wer­be­rin­nen und Asyl­be­wer­ber in Woh­nun­gen unter­ge­bracht. Bun­des­weit, so die Lan­des­re­gie­rung, tre­ten jedoch Schwie­rig­kei­ten auf, auf dem Woh­nungs­markt bezahl­ba­re Woh­nung für Bezie­her von Trans­fer­leis­tun­gen zu fin­den. Eine klei­ne Bank­rott­erklä­rung der Woh­nungs­po­li­tik leis­tet der Satz: „Die Annah­me, eine Unter­brin­gung von Flücht­lin­gen in Pri­vat­woh­nun­gen sei wesent­lich kos­ten­güns­ti­ger, setzt aller­dings das Vor­han­den­sein von bezahl­ba­rem Wohn­raum vor­aus.“ Was natür­lich eine Fra­ge der in der Regel unbe­herrsch­ba­ren Märk­te zu sein scheint. In Hes­sen gibt es nach Aus­kunft des Sozi­al­mi­nis­ters seit 2000 kei­ne Min­dest­stan­dards für die Aus­stat­tung und Unter­brin­gung von Unter­künf­ten mehr. Angeb­lich ach­ten die unter­brin­gungs­ver­pflich­te­ten Gebiets­kör­per­schaf­ten bei ihren Ver­trags­ab­schlüs­sen mit den Betrei­bern jedoch auf die Ein­hal­tung der nicht mehr gel­ten­den Stan­dards. Inter­es­san­ter­wei­se sind es übri­gens gera­de Land­krei­se außer­halb der Bal­lungs­ge­bie­te, die wei­ter­hin die Lager­un­ter­brin­gung favo­ri­sie­ren. Unsen­si­bel ist die Tat­sa­che, dass der Ant­wort des Sozi­al­mi­nis­ters auf die Anfra­ge Lis­ten der Unter­künf­te mit detail­lier­ten Adres­sen bei­gefügt sind.