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Bankrotterklärung der Wohnungspolitik in Hessen: Keine bezahlbaren Wohnungen – nicht nur für Asylbewerber
Die Hessische Landeregierung hat am 3. Mai 2012 eine kleine Anfrage des Abgeordneten Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend die Situation der Asylbewerberunterkünfte beantwortet. In Hessen sind 62,7% der Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Wohnungen untergebracht. Bundesweit, so die Landesregierung, treten jedoch Schwierigkeiten auf, auf dem Wohnungsmarkt bezahlbare Wohnung für Bezieher von Transferleistungen zu finden. Eine kleine Bankrotterklärung der Wohnungspolitik leistet der Satz: „Die Annahme, eine Unterbringung von Flüchtlingen in Privatwohnungen sei wesentlich kostengünstiger, setzt allerdings das Vorhandensein von bezahlbarem Wohnraum voraus.“ Was natürlich eine Frage der in der Regel unbeherrschbaren Märkte zu sein scheint. In Hessen gibt es nach Auskunft des Sozialministers seit 2000 keine Mindeststandards für die Ausstattung und Unterbringung von Unterkünften mehr. Angeblich achten die unterbringungsverpflichteten Gebietskörperschaften bei ihren Vertragsabschlüssen mit den Betreibern jedoch auf die Einhaltung der nicht mehr geltenden Standards. Interessanterweise sind es übrigens gerade Landkreise außerhalb der Ballungsgebiete, die weiterhin die Lagerunterbringung favorisieren. Unsensibel ist die Tatsache, dass der Antwort des Sozialministers auf die Anfrage Listen der Unterkünfte mit detaillierten Adressen beigefügt sind.