Das ohne­hin am Ran­de des Kol­laps ste­hen­de Bun­des­amt für Migra­ti­on und Flücht­lin­ge ist mit der ihm seit dem 1. August 2015 oblie­gen­den Auf­ga­be, die Ver­hän­gung von Wie­der­ein­rei­se­sper­ren zu prü­fen, offen­bar zusätz­lich extrem belas­tet. Die Prü­fung mög­li­cher­wei­se zu ver­hän­gen­der Wie­der­ein­rei­se­ver­bo­te nach einer Ableh­nung von Asyl­su­chen­den, die aus angeb­lich siche­ren Her­kunfts­staa­ten kom­men, oder denen, die wie­der­holt nega­tiv ent­schie­de­ne Fol­ge­an­trä­ge gestellt haben, müs­sen jetzt in allen Asyl­ver­fah­ren durch­ge­führt wer­den. Die Betrof­fe­nen sind anzuhören.

Grün­de, die gegen die Ver­hän­gung einer Wie­der­ein­rei­se­sper­re spre­chen oder für eine Befris­tung maß­geb­lich sind, müs­sen in den ent­spre­chen­den Beschei­den berück­sich­tigt wer­den. Die Fol­ge: 20.000 Anhö­rungs­schrei­ben bin­nen weni­ger Wochen nach Inkraft­tre­ten der Rege­lung und 6.589 Wie­der­ein­rei­se­ver­bo­te. Logi­sche Fol­ge: Es fehl­te an den ent­spre­chen­den Kapa­zi­tä­ten für Ent­schei­dun­gen. Im August ergin­gen 6.000 Ent­schei­dun­gen weni­ger als im Vormonat.

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