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BAMF zusätzlich belastet mit Verhängung von Wiedereinreisesperren
Das ohnehin am Rande des Kollaps stehende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist mit der ihm seit dem 1. August 2015 obliegenden Aufgabe, die Verhängung von Wiedereinreisesperren zu prüfen, offenbar zusätzlich extrem belastet. Die Prüfung möglicherweise zu verhängender Wiedereinreiseverbote nach einer Ablehnung von Asylsuchenden, die aus angeblich sicheren Herkunftsstaaten kommen, oder denen, die wiederholt negativ entschiedene Folgeanträge gestellt haben, müssen jetzt in allen Asylverfahren durchgeführt werden. Die Betroffenen sind anzuhören.
Gründe, die gegen die Verhängung einer Wiedereinreisesperre sprechen oder für eine Befristung maßgeblich sind, müssen in den entsprechenden Bescheiden berücksichtigt werden. Die Folge: 20.000 Anhörungsschreiben binnen weniger Wochen nach Inkrafttreten der Regelung und 6.589 Wiedereinreiseverbote. Logische Folge: Es fehlte an den entsprechenden Kapazitäten für Entscheidungen. Im August ergingen 6.000 Entscheidungen weniger als im Vormonat.