Fachnewsletter
BAMF versetzt Asylsuchende mit Schreiben in Panik
Das Bundesamt versetze Asylsuchende in laufenden Verfahren mit einem Schreiben in Panik, in dem aufgefordert wird, zu einem möglichen behördlichen Einreise- und Aufenthaltsverbotes nach einer Abschiebung Stellung zu nehmen. Sie sollen Gründe vortragen, die einer solchen Verhängung entgegenstehen. Dies kritisiert der Niedersächsische Flüchtlingsrat in einer Pressemeldung vom 24.11.2015. Das Bundesamt hat auf Nachfrage von PRO ASYL mitgeteilt, dass von solchen Schreiben lediglich Altfälle betroffen seien, bei denen die Anhörung vor dem 1.8.2015 stattgefunden hat, aber noch keine Entscheidung getroffen worden ist. Nur in diesen Fällen habe man die Anhörung gemäß § 11 AufenthG schriftlich nachgeholt. Seit dem 1.8.2015 ist das Bundesamt für die Anhörung zur Frage der Verhängung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes zuständig. In allen neuen Fällen werde diese Anhörung nun zugleich mit der regulären Anhörung durchgeführt. Ob das die Verunsicherung zukünftig verhindert oder wenigstens abmildert?