Fachnewsletter
BAMF teilt unterschiedlich sichere Herkunftsländer in gleiches Cluster ein
Keine besonders gelungene Überschrift, aber doch ein interessanter Artikel in den Nürnberger Nachrichten vom 22.9.2016: „BAMF verschärft den Kurs: PRO ASYL ist empört“. Im Hintergrund steht die Praxis des Bundesamtes, die Herkunftsstaaten in bestimmte Kategorien einzuteilen, das sogenannte Clusterisieren. Mit Dienstanweisung vom 22.8.2016 wurden die Herkunftsländer neu kategorisiert. Cluster A umfasst Herkunftsländer mit einer hohen Schutzquote beim Bundesamt, über 50%. Cluster B waren die durch gesetzliche Neuregelungen der gelisteten sicheren Herkunftsstaaten, darunter die Balkanstaaten mit schnellen Anhörungen und fast ausnahmslos Ablehnungen. Doch nun werden ins Cluster B hineingeschoben so unterschiedliche Staaten wie Äthiopien, die Türkei, China, Mali, Weißrussland oder Aserbaidschan und – Überraschung – der Irak, ohne religiöse Minderheiten. Man hat hier wieder die Schutzquote herangezogen. Cluster B bis 20%. Warum empört sich PRO ASYL? Weil Cluster B die Klasse der in der Regel undifferenzierten Verfahren mit Beschleunigung, wenig Auseinandersetzung mit dem individuellen Vorbringen und Dominanz von Textbausteinen ist. Echt undankbar ist es zurzeit, beim Bundesamt Öffentlichkeitsarbeit machen zu müssen, muss man doch ständig die Hosen herunterlassen, weil die Missstände längst öffentlich sind. Die Erklärung einer BAMF-Sprecherin, es habe sich gezeigt, dass auf lange Sicht das Cluster B zu eng war, ist schon einmal vom Erklärungswert her nahe Null. Und die Schutzbehauptung, BAMF-Mitarbeiter würden weiterqualifiziert, falls sie Zuständigkeiten für weitere Herkunftsländer übernehmen, ist peinlich, weil für die nächste Widerlegung offen. Schulungen zu Herkunftsländern dauern nach Angaben der Sprecherin in der Regel ein bis zwei Tage. Und die Nürnberger Nachrichten, Kraft Redaktionssitz sozusagen ein kleines bisschen die lokale Qualitätskontrolle, die das Bundesamt hausintern nicht wirklich hat, hat dann auch noch den nächsten Fehler gefunden. Auch den Iran hat man noch ins Cluster B eingegliedert, trotz einer Anerkennungsquote von über 50%. Ein redaktioneller Fehler sagt das BAMF. Die Dienstanweisung galt allerdings schon einen Monat.