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BAMF-Merkblatt für subsidiär Schutzberechtigte
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat sein „Merkblatt zu den Rechten und Pflichten von Ausländern, denen subsidiärer Schutz im Sinne des § 4 Abs. 1 AsylVfG zuerkannt wurde“, aktualisiert. Subsidiär Schutzberechtigte erhalten dieses Infoblatt mit der Bescheidzustellung. Laut BAMF wurde es mit dem Richtlinienumsetzungsgesetz zur Umsetzung der neuen Qualifikationsrichtlinie vom 1.12.2013 neu erstellt.