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BAMF gesteht Gefährdung von abgeschobenen Syrern ein
Das Bundesamt hat es offensichtlich eingesehen, dass eine Rückkehr von Flüchtlingen nach Syrien gefährlich ist. Unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs.1 bis 3 VwVfG sei ein Asylverfahren hinsichtlich Abschiebungsverboten in Bezug auf Syrien von Amts wegen wieder aufzugreifen, heißt es in neueren Bescheiden. Grund: bei einer Abschiebung nach Syrien sei mit einer obligatorischen „Rückkehrerbefragung“ durch syrische Sicherheitskräfte zu rechnen. Bei einer solchen Befragung bestehe mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine konkrete Gefährdung in Form menschenrechtswidriger Behandlung bis hin zu Folter. Es sei davon auszugehen, dass angesichts der derzeitigen Umstände Schutz gemäß § 60 Abs. 2 AufentG zu gewähren sei. Asylbewerber, deren Verfahren bereits negativ abgeschlossen ist, werden zurzeit offenbar aufgefordert, einen Folgeantrag zu stellen.