Die deut­schen Behör­den wer­den nach Ein­schät­zung des Bun­des­amts­prä­si­den­ten Wei­se im Lau­fe die­ses Jah­res einen genau­en Über­blick dar­über haben, wer sich als Flücht­ling in Deutsch­land auf­hält. Über die­se tröst­li­chen Wor­te berich­te­ten Medi­en am 16. und 17. März 2016. Es gebe jetzt dafür die nöti­ge Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie. Wei­ses wei­te­re Anga­be, etwa die Hälf­te der Asyl­ver­fah­ren kön­ne inner­halb von 48 Stun­den beschie­den wer­den, macht die Nach­fra­ge nötig: Mit wel­cher Qua­li­tät und um wel­chen Preis? Zügi­ge und fai­re Asyl­ver­fah­ren ja – aber was soll die­se Ziel­vor­ga­be, wenn die durch­schnitt­li­che Asyl­ver­fah­rens­dau­er beim Bun­des­amt nur wenig unter einem hal­ben Jahr liegt, wobei sich der Durch­schnitts­wert zusam­men­setzt aus stan­dar­di­sier­ten Schnell­ver­fah­ren zu angeb­lich ein­fa­chen Fall­kon­stel­la­tio­nen, wäh­rend gleich­zei­tig ein Groß­teil der Asyl­su­chen­den weit über ein Jahr war­ten muss. Hin­zu kommt wei­ter­hin die inzwi­schen Easy-Gap getauf­te Lücke zwi­schen der Erst­re­gis­trie­rung in der Easy-Datei und der förm­li­chen Regis­trie­rung des Asyl­an­tra­ges beim BAMF.

Tagesschau.de am 16.3.2016, FAZ am 16.3.2016, Spie­gel Online am 17.3.2016

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